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Castorurteil – Innenminister geht in Revision

Umgang mit GdP unangemessen

Hannover, 14.02.2011:.

Als äußerst bedenklich und unangemessen bewertet die GdP das Verhalten des Nds. Innenministers im Umgang mit ihr. Nicht die Tatsache, dass das Land Niedersachsen gegen die Entscheidung des OVG Lüneburg vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen wird, kritisiert die GdP. Die Revision ist zugelassen und damit legitim. Auch die Auslegung der Musterklagevereinbarung vom 09.01.2007 durch den Innenminister wird von uns nicht beanstandet, aber eine andere politische Bewertung durch die GdP muss auch akzeptiert werden.

Kritisiert wird von uns allerdings, dass Schünemann vor Bekanntgabe der Revisionsentscheidung nur mit DPolG und BDK Gespräche geführt hat. Wir waren vor dem OVG die einzige Gewerkschaft, die das Verfahren persönlich geführt hat. Nicht wir haben uns Gesprächen mit Schünemann verweigert, sondern er hat auf zwei Schreiben, in denen wir um Gesprächstermine gebeten haben, bis heute nicht reagiert.

Die GdP vertritt mehr als dreimal soviel Mitglieder wie DPolG und BDK zusammen. Uns Gespräche zu verweigern wäre seit 30 Jahren ein einmaliger Vorgang einer Landesregierung.

Dietmar Schilff: „Ich kann mir die politische Dünnhäutigkeit von Herrn Schünemann nur dadurch erklären, dass wir als GdP in aller Deutlichkeit unsere Kolleginnen und Kollegen vertreten und politische Entscheidungen dann kritisieren, wenn sie nicht im Interesse unserer Mitglieder sind. Das ist schließlich Aufgabe einer Gewerkschaft.“

Zum Ausgang des Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht ist die GdP optimistisch, dass auch dort die Entscheidung des OVG Lüneburg im Sinne des Klägers und aller Beschäftigten in der Polizei, bestätigt wird.
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