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GdP begrüßt die Ankündigung des Finanzministers zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungsbereich!

Hannover, 14.03.2011:.

Nachdem die Streik- und Demonstrationsaktivitäten der letzten Wochen zu einem Tarifabschluss geführt haben, fordert die GdP mit den öD-Gewerkschaften des DGB anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz die Übernahme des Tarifergebnisses im Gesamtvolumen auf den Beamten- und Versorgungsbereich. Dieses muss auch auf die Beamtinnen und Beamten umgelegt werden.

Die GdP begrüßt, dass der Finanzminister angekündigt hat, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen und konkretisiert die Forderungen.

Konkret bedeutet das, dass zum 1. April 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro erfolgt sowie die Bezüge um 1,5 Prozent steigen. Ab Januar 2012 müssen Besoldung und Versorgung zusätzlich linear um 1,9 Prozent und um einen Sockelbetrag von 17 Euro erhöht werden.

Darüber hinaus erneuert die GdP ihre Forderung, die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Polizei auf 5 Euro zu erhöhen und die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wieder einzuführen.

Dietmar Schilff, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen, forderte mehr Wertschätzung der polizeilichen Arbeit: "Polizistinnen und Polizisten leisten täglich ihren Beitrag für die Innere Sicherheit, teils unter sehr belastenden Umständen und zu ungünstigen Zeiten. Deshalb muss neben einer Anpassung der Besoldung und Versorgung an die Tarifentwicklung auch die Vergütung für diese Zeiten endlich erhöht werden. Darüber hinaus muss die Polizeizulage wieder ruhegehaltfähig werden, da die Belastungen der Beamtinnen und Beamten über die aktive Dienstzeit hinaus wirken."

Angesichts der Tatsache, dass die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in der Umsetzung der Tarifergebnisse der letzten Jahre Nachholbedarf haben, ist auch die Forderung der Wiedereinführung der Sonderzahlungen (die der Tarifvertrag zumindest in einer Staffelung nach Entgeltgruppen vorsieht) weiter aufrecht zu erhalten.

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