Tarifrunde 2011: Verlängerung der Übergangsregelungen für Bewährungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulagen!
Bislang wurden vor dem 01.11.2006 begonnene Bewährungsaufstiege nur berücksichtigt, wenn bereits die Hälfte der Bewährungszeit am 01.11.2006 absolviert war. Darauf kommt es jetzt nicht mehr an. Es genügt, dass die Bewährungszeit der vor dem 01.11.2006 begonnen Aufstiege nach dem 31.12.2010 aber bis zum 31.10.2012 erfüllt wird. Fällt das Aufstiegsdatum in den Zeitraum vom 01.01. bis 31.03.2011, steht der entsprechende Anspruch ab dem 01.04.2011 zu. Der Antrag auf Berücksichtigung dieser Aufstiege muss umgehend nach Erreichen der jeweiligen Zeit aber spätestens innerhalb von sechs Monaten danach gestellt werden. Allen Betroffenen ist zu empfehlen, sich die finanziellen Auswirkungen der Wahrnehmung der Bewährungsaufstiege ausrechnen zu lassen, da durch einen möglichen Wegfall des Strukturausgleichs hier die Situation eintreten kann, dass kein finanzieller Vorteil besteht.
Eine vergleichbare Regelung greift auch bei Ansprüchen auf Vergütungsgruppenzulagen. Auch hier fällt das Erfordernis weg, dass die Zeit zum 01.11.2006 bereits zur Hälfte hätte erfüllt sein müssen. Die Besitzstandzulage bleibt nunmehr erhalten, wenn sie vor dem 31.12.2010 aber bis zum 31.10.2012 erreicht worden wäre. Sie muss ebenfalls innerhalb der Ausschlussfrist beantragt werden.
Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche auf Berücksichtigung des Bewährungsaufstieges und der Vergütungsgruppenzulage können auf der Seite der GdP (www.gdp-niedersachsen.de) heruntergeladen werden.
Von diesen Regelungen sind nur Tarifbeschäftigte betroffen, die zum 01.11.2006 aus dem BAT in den TV-L übergeleitet worden sind!
Eine vergleichbare Regelung greift auch bei Ansprüchen auf Vergütungsgruppenzulagen. Auch hier fällt das Erfordernis weg, dass die Zeit zum 01.11.2006 bereits zur Hälfte hätte erfüllt sein müssen. Die Besitzstandzulage bleibt nunmehr erhalten, wenn sie vor dem 31.12.2010 aber bis zum 31.10.2012 erreicht worden wäre. Sie muss ebenfalls innerhalb der Ausschlussfrist beantragt werden.
Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche auf Berücksichtigung des Bewährungsaufstieges und der Vergütungsgruppenzulage können auf der Seite der GdP (www.gdp-niedersachsen.de) heruntergeladen werden.
Von diesen Regelungen sind nur Tarifbeschäftigte betroffen, die zum 01.11.2006 aus dem BAT in den TV-L übergeleitet worden sind!