Zum Inhalt wechseln

Beschluss des OVG Lüneburg zur Bedeutung der Binnendifferenzierung

Hannover, 30.08.2011:.

Mit Besorgnis sieht die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen einen aktuellen Beschluss des OVG Lüneburg (Az. 5 ME 209/11) in einer Eilentscheidung zur Bedeutung der Binnendifferenzierung bei Dienstposten-Besetzungen.

Der Beschluss vom 18.08.2011 stellt zu dem Unterschied der Bewertungen der Wertungsstufe C „oberer Bereich“ und C „mittlerer Bereich“ dar: „Da bei der streitigen Auswahlentscheidung die den Bewerbern erteilten aktuellen dienstlichen Beurteilungen in erster Linie zu berücksichtigen waren, hätte der Antragsgegner diesen Bewertungsunterschied zwingend und ausschlaggebend zu Gunsten des Antragstellers berücksichtigen müssen. Ein Ermessensspielraum dahingehend, für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (zum Beispiel Durchführung von strukturierten Auswahlgesprächen…) war dem Antragsgegner angesichts des beachtlichen Bewertungsunterschiedes nicht mehr eröffnet.“

Im Unterschied zur freien Vergabe bei Beförderungsstellen, die nach aktueller Beurteilung, Binnendifferenzierung und Vorbeurteilung etc. vergeben werden, war es bislang den Polizeibehörden bei einem Auswahlverfahren zur Dienstpostenbesetzung möglich, neben dem Anforderungsprofil und der Beurteilungslage auch ein strukturiertes Interview als unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium in die Entscheidung zur Besetzung einzubeziehen.

Die GdP erwartet eine sorgfältige Auswertung der Entscheidung und eine klare Aussage zu den Auswirkungen auf zukünftige Auswahlverfahren sowie auf die aktuelle Beurteilungsrunde. Bis dahin sollten keine voreiligen Entscheidungen erfolgen.
This link is for the Robots and should not be seen.