GdP fordert: Absolventen der Polizeiakademie müssen ohne Verzögerungen aus A 9 bezahlt werden!
Der Zeitpunkt, an welchem die Absolventen der Polizeiakademie in die Bereitschaftspolizei oder den Einzeldienst versetzt werden, ist in jedem Jahr rechtzeitig bekannt. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachzuvollziehen, warum nicht auch unmittelbar mit der Besoldung für den Monat Oktober die vollen Bezüge angewiesen werden, sondern teilweise erst mit dem Dezembergehalt.
Dietmar Schilff, Vorsitzender der GdP: „Das darf in diesem Jahr nicht wieder passieren. Es kann nicht sein, dass unsere Kolleginnen und Kollegen, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ab dem ersten Tag voll beansprucht werden, mit ihren Anwärterbezügen abgespeist werden. Hier muss rechtzeitig Vorsorge getroffen werden, dass sofort amtsangemessen besoldet wird.“
Die auf die Initiative der GdP durchgeführte Nachfrage des PHPR hat die dargestellte Sachlage bestätigt. Das LPPBK will sich zeitnah schriftlich dazu äußern. Über das Ergebnis wird die GdP dann sofort berichten.
Dietmar Schilff, Vorsitzender der GdP: „Das darf in diesem Jahr nicht wieder passieren. Es kann nicht sein, dass unsere Kolleginnen und Kollegen, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ab dem ersten Tag voll beansprucht werden, mit ihren Anwärterbezügen abgespeist werden. Hier muss rechtzeitig Vorsorge getroffen werden, dass sofort amtsangemessen besoldet wird.“
Die auf die Initiative der GdP durchgeführte Nachfrage des PHPR hat die dargestellte Sachlage bestätigt. Das LPPBK will sich zeitnah schriftlich dazu äußern. Über das Ergebnis wird die GdP dann sofort berichten.