Bereitschaftszeiten während des CASTOR-Einsatzes:
Zu früh gefreut – doch keine 1:1-Berechnung!
Dietmar Schilff, Vorsitzender der GdP: „Wer auch immer für die Rücknahme dieser richtigen und erlasskonformen Entscheidung verantwortlich ist, es ist mal wieder ein falsches Signal und wird der Arbeitsleistung und -einstellung der eingesetzten Kräfte sowie nach unserer Rechtsauffassung auch der Entscheidung des OVG Lüneburg nicht gerecht.“
Unabhängig vom Ausgang des Revisionsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht über die von der GdP erstrittene Entscheidung des OVG Lüneburg vom 25.01.2011, hat sich das Land Niedersachsen im Rahmen einer Musterklagevereinbarung verpflichtet, das zumindest obergerichtliche Ergebnis für alle eingesetzten Kolleginnen und Kollegen anzuerkennen. Das OVG ist ein Obergericht, das BVerwG entscheidet höchstrichterlich. Die GdP lässt in dieser Frage nicht locker.