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Arbeitsgerichtliche Entscheidungen begründen keinen Anspruch für Beamte/-innen auf Zahlung von Weihnachtsgeld!

Die Entscheidungen des BAG vom 8.12.2010, 10 AZR 671/09, und des LAG Mainz vom 07.04.2011, 5 Sa 604/10, haben offensichtlich für Missverständnisse bei den Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen gesorgt. Zahlreiche Anfragen hinsichtlich der Übertragbarkeit verdeutlichen einen Klärungsbedarf.

Beide genannte Entscheidungen sind für Arbeitnehmer getroffen worden. Beamte sind keine Arbeitnehmer, sie unterfallen gesetzlichen und nicht arbeitsvertraglichen Regelungen.

Auch die Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes sind nicht betroffen. Ihr Anspruch auf Sonderzahlungen ist im TV-L in Form einer prozentualen Staffelung nach Entgeltgruppen abschließend geregelt.

Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte haben sich mit der Frage beschäftigt, wann ein dauerhafter Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld für Arbeitnehmer entsteht, wenn vertraglich nicht vorgesehene Zahlungen mehrere Jahre hintereinander geleistet werden, ohne dass der Arbeitgeber deutlich macht, dass diese unter dem Vorbehalt der Einmaligkeit stehen. Hier wurde gerichtlich eine sogenannte betriebliche Übung angenommen, die einen dauerhaften Anspruch nach sich zieht. Unter einer betrieblichen Übung wird die gleichförmige, regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche zu begründen, wenn die Arbeitnehmer des Betriebes aus dem Verhalten des Arbeitgebers darauf schließen durften, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer auch zukünftig gewährt werden. Das Arbeitsrecht findet aber wie bereits festgestellt keine Anwendung auf die Beamten/-innen.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung, dass sich diese Grundsätze nicht auf den Öffentlichen Dienst übertragen lassen, bleibt natürlich der Unmut darüber, dass das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A9 keine Sonderzahlungen mehr zukommen lässt. Darin sieht die GdP nach wie vor einen Affront gegenüber allen Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag ihre Leistungsbereitschaft und zum Teil ihre Gesundheit dem Dienst des Landes unterwerfen.

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