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Landespolizeipräsidium erklärt, dass der Strahlenschutz für die Einsatzkräfte beim Castor-Transport höchste Priorität genießt!

Hannover:.

So lautete die Antwort des Landespolizeipräsidenten auf die Übersendung der Resolution der GdP an den Innenminister mit der Bitte um eine genaue Aufklärung über mögliche Strahlenbelastungen.

Die GdP hatte den Innenminister dazu aufgerufen, dass sich die Landesregierung auch mit den Mess- und Berechnungsergebnissen externer Experten auseinandersetzen müsse, um sicherzustellen, dass es tatsächlich zu keiner Gefährdung der Einsatzkräfte und der Bevölkerung kommen könne.

Der Landespolizeipräsident führt aus, dass Experteneinschätzungen davon ausgehen, dass der zulässige Grenzwert nicht überschritten wird. Vor diesem Hintergrund habe das zuständige Fachressort am 08.11.2011 die Zustimmung erteilt, die für das Innenressort verbindlich sei. Für eine eigene Prüfung und Bewertung der Messungen und Berechnungen von NLWKN, PTB und TÜV Nord EnSys oder der Verlautbarungen von Greenpeace sei mangels eigener Kompetenz kein Raum.

Hier wäre der Ministerpräsident gefragt, der ebenfalls mit der Forderung nach Aufklärung von der GdP angeschrieben wurde und bislang eine Antwort schuldig geblieben ist.

Die Forderungen sowohl von GdP als auch von DPolG in Niedersachsen, den Castortransport aufgrund zu vieler Unwägbarkeiten abzusagen, ist durch die Bundestagsabgeordnete und Kollegin Kirsten Lühmann bei ihrer Rede im Bundestag am 10.11.2011 vehement unterstützt worden.

Die GdP nimmt den Landespolizeipräsidenten beim Wort, dass die Strahlenschutzüberwachung der Beamten/-innen beim Castortransport verantwortungsbewusst durchgeführt wird und hofft, dass es tatsächlich zu keiner schädigenden Belastung kommen wird. Denn auch wenn der Transport politisch gewollt ist, seine Durchführung ist ein riskantes Unterfangen.

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