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Maßnahmen von Innenminister Schünemann werden im Innenausschuss hinterfragt; GdP nimmt Stellung

Hannover:.

Am gestrigen Mittwoch hat der Innenausschuss des Niedersächsischen. Landtages getagt und sich mit einigen, dem Innenminister zuzuordnenden Themen beschäftigt. In der Sache wurde Geheimhaltung vereinbart, so dass lediglich die aufgeworfenen Fragen bekannt sind. Zu diesen nimmt der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff aus Sicht der GdP Stellung:

Aufgrund von Nachfragen der Oppositionsfraktionen musste sich Innenminister Schünemann insbesondere zu drei Schwerpunkten erklären:

1. Abschiebung der vietnamesischen Familie Nguyen

2. Versetzung des PP der ZPD Dr. Christian Grahl

3. Rechtsterrorismus und Vorgehen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes

Angesichts der bisherigen konsequent harten Linie von Innenminister Schünemann mutet seine jetzige Haltung in Sachen der Familie Nguyen merkwürdig an. Nachdem ein Aufschrei der Empörung sowohl durch die Medien als auch die Parteienlandschaft gezogen war und Schünemann vor dem Innenausschuss hierzu Stellung beziehen sollte, erklärte er plötzlich, er habe keinerlei Handhabe gehabt, die Abschiebung zu verhindern und er werde nun alles Erforderliche tun, um die Familie nach Deutschland zurückzuholen. Ein aus humanitären Gesichtspunkten zu begrüßender Sinneswandel, der allerdings erst nach Herstellen der Öffentlichkeit eingetreten ist.

Hinsichtlich der Ablösung des Polizeipräsidenten der ZPD Dr. Christian Grahl aufgrund eines Kneipenbesuches im hannoverschen Steintorviertel, das von den Hells Angels dominiert wird, musste der Innenminister erklären, warum er hier erst tätig geworden ist, nachdem der NDR über diesen Vorfall berichtet hatte. Nach den Aussagen von Dr. Grahl habe Schünemann bereits im August Kenntnis von dieser Sache erlangt. Die GdP hat hierzu auf Anfrage von Journalisten immer erklärt, dass eine intensive Aufklärung erfolgen muss und danach die notwendigen Konsequenzen gezogen werden müssen. Dr. Grahl muss hier genauso behandelt werden, wie jeder andere Beschäftigte, gegen den bei Vorwurf eines Fehlverhaltens akribisch und nachhaltig ermittelt wird. Ob Dr. Grahl in der Folge zum LSKN oder in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird, kann Schünemann nicht im Alleingang entscheiden, sondern muss dem Kabinett vorbehalten sein. Offensichtlich wurde mittlerweile auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Der Vorwurf gegenüber dem Innenminister und dem Verfassungsschutz, dass Straftaten möglicherweise hätten verhindert werden können, wenn entsprechenden Hinweisen auf mutmaßliche Beteiligte der rechtsterroristischen Szene in Niedersachsen intensiv nachgegangen wäre, bedarf einer detaillierten Überprüfung. Die GdP mahnt seit Jahren an, alle Fälle extremistischen Handelns egal aufgrund welcher politischen Überzeugung genau beobachtet, ermittelt und sanktioniert werden müssen. Auch hier muss rückhaltlos aufgeklärt werden.


Welche Erkenntnis der Innenausschuss gewonnen hat und welche Konsequenzen gezogen werden, bleibt abzuwarten. Wichtig ist nur, dass transparent und losgelöst von parteipolitischem Kalkül gehandelt wird.

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