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Beihilfeverordnung tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft

Hannover:.

Als Folge der Föderalismusreform und der damit verbundenen Zuständigkeits- und Aufgabenübertragung auf die Länder hat nun auch Niedersachsen eine neue, eigene Beihilfeverordnung, die zum 01. Januar 2012 in Kraft tritt.

Die GdP begrüßt ausdrücklich, dass das niedersächsische Beihilferecht mit der Vorlage der Beihilfeverordnung, die den gesetzlichen Rahmen des § 80 NBG ausfüllt, endlich auf ein verfassungsgemäßes Fundament gestellt wird. Damit wird der spätestens seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2004 fragwürdige rechtliche Umstand der Anwendung der Beihilfevorschriften des Bundes und den daraus resultierenden zahlreichen gerichtlichen Verfahren ein Ende gesetzt. Das führt zu mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Beamtinnen und Beamten ebenso wie für die Beihilfesachbearbeitung.
Die Ausgestaltung der Beihilfevorschriften ist geprägt von einer Angleichung des Leistungsumfanges an die Gesetzliche Krankenversicherung. Die GdP hat sich in der Vergangenheit immer wieder gegen eine Einschränkung des Leistungskataloges für die gesetzlich Krankenversicherten ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund wird auch eine mit dieser Anpassung einhergehende Verschlechterung der Gesundheitsfürsorge für die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen grundsätzlich kritisch gesehen. Der Verordnungsgeber verfolgt erklärtermaßen die Absicht, die Beihilfe an das System der gesetzlichen Krankenversicherung anzugleichen.

Der Inhalt der Niedersächsischen Beihilfeverordnung nebst Anlagen ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 10. November 2011 (Nr. 26) nachzulesen:

  • Fundstelle beim Verlag für das Nds. GVBl (kostenpflichtig): >>>
  • VORIS im Landesintranet Niedersachsen (uneingeschränkt für Beschäftigte des Landes) >>>
  • VORIS für Bürger (eingeschränkt) >>>
  • Beihilfe: Informationsblätter und Anträge bei der OFD Niedersachsen / Abt. 4 NLBV >>>
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