Zum Inhalt wechseln

Verlagerung des KBD nicht sinnvoll!

Auch zukünftig kostenfreie Amtshilfe durch ZPD und LKA erforderlich!

Hannover:.

Nachdem das Kabinett am 17.11.2011 beschlossen hat, den KBD aus dem Organisationsbereich der Polizei herauszulösen, muss jetzt nachgebessert werden, um die Aufgabenwahrnehmung tatsächlich sicherstellen zu können. Dies zeigt ganz deutlich, dass der Platz des KBD in der Polizei ist!

Damit der KBD seine Aufgaben auch nach der Verlagerung zum LGLN noch erfüllen kann, müssen zukünftig die ZPD und das LKA kostenfreie Amtshilfe und Unterstützung leisten. Dies gilt für die Nutzung von Einsatzfahrzeugen, Infrastruktur und Liegenschaften aber auch für Leistungen der Hubschrauberstaffel, der WSP, der Taucher, die Erstellung von Röntgenaufnahmen und Transportmöglichkeiten. Ebenso soll die Einsatzleitstelle der ZPD weiterhin die ständige Rufbereitschaft rund um die Uhr für den KBD leisten.

Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP: „Überraschend ist das nicht, denn auch vorher stand schon fest, dass der KBD diese Unterstützung benötigt. Aber gerade dieser Umstand macht deutlich, wie wenig Sinn eine Verlagerung in das LGLN macht. Der KBD gehört mit allen seinen Beschäftigten in die Polizei!“

Die systematische Zerschlagung von bewährten Strukturen, die die Landesregierung durchführt, um kurzfristige Einsparungen nachweisen zu können, führt am Ende zu kostenintensiven und umständlichen Verfahrensweisen. Der Umgang mit dem KBD ist das beste Beispiel dafür.

GdP – Präsent, wo´s brennt!


Evakuierung in Koblenz am 4. Dezember 2011 (Link>>>): Fundort der britische 1,8 Tonnen (4000 Pfund) schweren Luftmine in Koblenz-Pfaffendorf, Horst Lenz (Leiter des rheinland-pfälzischen Kampfmittelräumdienstes) bei der Überprüfung der Aufschlagzünder
Bildquelle: Link>>, Urheber: Holger Weinandt (Link>>); diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz (Link>>) Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (Link>>) lizenziert.
This link is for the Robots and should not be seen.