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GdP lässt Anrechnung von Bereitschaftszeiten außerhalb der CASTOR-Einsätze überprüfen!

Hannover.

Viele betroffene Kollegen/-innen haben bei Großeinsätzen in den letzten Jahren Bereitschaftszeiten geleistet. Ein Großteil dieser Mehrarbeit war rechtswidrig, da im Schnitt die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wurde.

Für die Feuerwehr geht die Rechtsprechung mittlerweile durchgängig davon aus, dass diese Mehrarbeit zu 100% angerechnet werden muss. Diese Auffassung wurde auch durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Die Häufung der Einsätze führt mittlerweile zwangsläufig dazu, dass die eingesetzten Kräfte rechtswidrige Mehrarbeit leisten. Diese müssen sie auch vollständig angerechnet bekommen.

Es muss eine Regelung für die eingesetzten Kollegen/-innen gefunden werden, die eine 100%ige Anrechnung der Bereitschaftsstunden vorsieht.

Die GdP hat den Innenminister am heutigen Tag mit der Bitte um Klärung dieses Sachverhaltes angeschrieben.


GdP-NI-Info 07/2012
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