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Besoldungsregelung W 2 für Professoren in Hessen verfassungswidrig

Entscheidungsbegründung muss auch Auswirkungen auf die Polizei haben

Hannover.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Februar 2012 die Besoldungsregelung W 2 für Professoren in Hessen für verfassungswidrig erklärt. Die mit der Änderung der Besoldungsgruppe C in eine neue Gruppe W (für Wissenschaft) geltende Neureglung aus 2005 verstößt gegen das Alimentationsprinzip und die damit verbundene amtsangemessene Bezahlung von Beamten/-innen. Diese Entscheidung hat sicherlich auch Auswirkungen für die anderen Bundesländer und wird auch Änderungen für die Professoren/-innen an der Polizeiakademie Niedersachsen notwendig machen.

Interessant ist aber insbesondere die schriftliche und mündliche Begründung der obersten Richter. Demnach ist die Arbeit der Professoren "...evident unterbezahlt". Und in der mündlichen Begründung des Verfassungsrichters Voßkuhle argumentiert dieser, dass die Besoldung an "Verantwortung", "Beanspruchung" und "Ansehen in der Gesellschaft" orientiert sein muss.

Auf welche Berufsgruppe trifft diese Begründung mehr zu als auf die Beschäftigten in der Polizei, insbesondere bei den am schlechtesten bezahlten:

- Die Verantwortung, die bei der Entscheidung die Schusswaffe einzusetzen, körperliche Gewalt anzuwenden oder eine Ingewahrsamnahme vorzunehmen, getroffen werden muss, ist nicht zu steigern.

- Die Beanspruchung im Schichtdienst, insbesondere im ESD mit ständig steigender Gewalt, Beleidigungen, krankmachenden Symptomen, bei den Kollegen/-innen aus den Einsatzabteilungen bei Fußballspielen, Demos, rechten Aufmärschen, Atommülltransporten und anderen Einsatzlagen sowie in den ermittelnden und schwer belastenden Bereichen wie z.B. Mord, Totschlag, Sexual- und Kinderdelikte, ist immens und krankmachend.

- Das Ansehen der Polizei in der Gesellschaft ist so hoch wie in kaum einer Berufsgruppe. Seit Jahren ist die Polizei auf der Vertrauensskala ganz oben angesiedelt.

GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Wann realisiert die Politik endlich die Begründung des BVerfG und folgt ihr in Umsetzung einer besseren Bewertung der polizeilichen Arbeit. Handeln ist angesagt und nicht durch wie auch immer zustande kommende Aufklärungsquoten der Öffentlichkeit ein sicheres Land darzustellen, ohne dabei die dafür verantwortlichen Kollegen/-innen endlich wertschätzend zu bezahlen und die Gehälter nicht ständig zu reduzieren.“

Präsent, wo´s brennt!
Gewerkschaft der Polizei
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