Altersdiskriminierung bei der Besoldung?
Initiative der GdP führt zu Gespräch mit der Staatskanzlei
Wie wir mit den GdP-Infos v. 02.01. und 04.01.2012 (*) darstellten, wurde auf Initiative der GdP über den für Landesbeamtenpolitik zuständigen DGB der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister mit der Bitte angeschrieben, die Prüfung einer Vereinbarung über ein Musterklageverfahren einzuleiten, um unabhängig von einem Widerspruchsverfahren die etwaigen Rechte aller Beamtinnen und Beamten zu sichern.
Am Abend des 23. Februar kam es nunmehr zu einem Gespräch zwischen der Chefin der Staatskanzlei Dr. Christine Hawighorst, der Staatssekretärin im niedersächsischen Finanzministerium Cora-Jeanette Hermenau und dem Vorsitzenden des DGB Niedersachsen Hartmut Tölle sowie dem GdP-Landesvorsitzenden Dietmar Schilff.
In einem äußerst konstruktiven und an einer gemeinsamen Lösung orientierten Gespräch wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten erörtert. Nach der Darstellung der GdP-Position, die vom DGB-Landesvorsitzenden unterstützt wurde, waren sich die Gesprächsteilnehmer/-innen einig, dass es eine Lösung geben muss, die die Rechte aller sichert.
Nunmehr wird das Finanzministerium klären, ab welchem Zeitpunkt dies erfolgen soll. Die GdP erwartet, dass aufgrund der undurchsichtigen Verfahrensweise, unterschiedlicher Rechtsprechung der Gerichte und der zeitlichen Bedrängnis Ende letzten Jahres, die Landesregierung die Rechte ab der Möglichkeit der 1. Geltendmachung sichert.
Die beiden Staatssekretärinnen haben zugesagt, die Entscheidung der Landesregierung umgehend an die GdP und den DGB zu übermitteln.
Auch in dieser Frage gilt: Präsent wo´s brennt - GdP.
Eintrittsformulare in eine starke Solidargemeinschaft stehen hier zum Download bereit und sind bei den Kreis- und Bezirksgruppen der GdP erhältlich.
Am Abend des 23. Februar kam es nunmehr zu einem Gespräch zwischen der Chefin der Staatskanzlei Dr. Christine Hawighorst, der Staatssekretärin im niedersächsischen Finanzministerium Cora-Jeanette Hermenau und dem Vorsitzenden des DGB Niedersachsen Hartmut Tölle sowie dem GdP-Landesvorsitzenden Dietmar Schilff.
In einem äußerst konstruktiven und an einer gemeinsamen Lösung orientierten Gespräch wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten erörtert. Nach der Darstellung der GdP-Position, die vom DGB-Landesvorsitzenden unterstützt wurde, waren sich die Gesprächsteilnehmer/-innen einig, dass es eine Lösung geben muss, die die Rechte aller sichert.
Nunmehr wird das Finanzministerium klären, ab welchem Zeitpunkt dies erfolgen soll. Die GdP erwartet, dass aufgrund der undurchsichtigen Verfahrensweise, unterschiedlicher Rechtsprechung der Gerichte und der zeitlichen Bedrängnis Ende letzten Jahres, die Landesregierung die Rechte ab der Möglichkeit der 1. Geltendmachung sichert.
Die beiden Staatssekretärinnen haben zugesagt, die Entscheidung der Landesregierung umgehend an die GdP und den DGB zu übermitteln.
Auch in dieser Frage gilt: Präsent wo´s brennt - GdP.
Eintrittsformulare in eine starke Solidargemeinschaft stehen hier zum Download bereit und sind bei den Kreis- und Bezirksgruppen der GdP erhältlich.