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Altersstaffelung bei Urlaubsansprüchen altersdiskriminierend!

Hannover.

Gestern hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Altersstaffelung der Urlaubsansprüche im TVöD altersdiskriminierend ist. Hierzu hatte die GdP bereits am 20. Januar 2011 alle Tarifbeschäftigten unter 40 aufgefordert, vorsorglich ihre Ansprüche auf 30 Tage Urlaub im Jahr geltend zu machen.

Hinsichtlich der Altersstaffelung von 26 Tagen Urlaubsanspruch bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, 29 Tagen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und 30 Arbeitstagen ab dem vollendeten 40. Lebensjahr hat das BAG gestern entschieden, dass diese Unterscheidung altersdiskriminierend ist. Zwar sieht das BAG eine Differenzierung von Urlaubsansprüchen für lebensältere Beschäftigte aufgrund der längeren Regenerationszeiten als sachgerecht an, sieht diese Grenze allerdings nicht bei einem Alter von 30 oder 40. Somit hätten alle Beschäftigten, die unter den TVöD fallen, einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub.

Da der TV-L gleichlautend gestaltet ist, geht die GdP Niedersachsen davon aus, dass bis zu einer Neuregelung des TV-L durch die Tarifvertragsparteien alle Beschäftigten des Landes Niedersachsen einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen geltend machen können. Hier ist der niedersächsische Finanzminister gefragt, eine schnelle und rechtskonforme Regelung zu veranlassen.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen von dieser Entscheidung betroffen sind. Die Erholungsurlaubsverordnung des Landes Niedersachsen sieht in § 4 eine gleichlautende Altersstaffelung vor, die nach den Kriterien des BAG ebenfalls altersdiskriminierend sein dürfte. Hier fordert die GdP Niedersachsen, dass zeitnah eine Anpassung der Verordnung, die auf § 68 Niedersächsisches Beamtengesetz fußt, herbeigeführt werden muss und bis zu deren Inkrafttreten auch allen Beamtinnen und Beamten ein Erholungsurlaub in Höhe von 30 Tagen eingeräumt wird.

Die GdP Niedersachsen hat den DGB als Spitzenorganisation aufgefordert, an die Landesregierung heranzutreten, um sowohl für den Tarif- als auch den Beamtenbereich eine zeitnahe Klärung herbeizuführen.

Update 03.07.2012
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