OVG-Urteil zu Beförderungen
Das MI sagt in dieser Presseinformation: „Diese differenzierte Leistungsbewertung wurde bislang nur bei der aktuellen Beurteilung einbezogen, damit vorangegangene Leistungen wegen ihres „verblassenden Aussagewertes“ nicht übermäßig gewichtet und Leistungssteigerungen schneller abgebildet werden konnten – so die Intention des Ministeriums im Einvernehmen mit den am Erlass der Richtlinie beteiligten Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Personalvertretungen.“
Dazu stellt die GdP fest:
1. In der Vergangenheit hat die GdP die mangelnde Beteiligung durch Innenminister Schünemann mehrfach gerügt, jetzt auf einmal, wo es eng wird, werden Gewerkschaften und Personalvertretungen genannt.
2. Die GdP (aufgrund massenhafter Rechtsschutzanträge) und ihre Mitglieder (weil sie nicht befördert werden können) müssen sich mit den, von unserer Seite schon immer kritisierten Beurteilungsrichtlinien und den daraus resultierenden negativen Folgen, auseinandersetzen.
3. Die GdP erneuert ihre Forderung aus Mai 2006 nach Abschaffung von Beurteilungen mindestens im Bereich A 9/A 10 und erwartet endlich ein Stellenhebungsprogramm nach A 10, das seinen Namen auch wirklich verdient.
10-15 Jahre Wartezeit auf die Beförderung nach A 10 sind eine ZUMUTUNG!