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Erholungsurlaub für Beamtinnen und Beamte;
Auswirkungen des Urteils des BAG

Hannover,.

Nachdem bereits für die Tarifbeschäftigten die Umsetzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur altersabhängigen Staffelung des Urlaubs erfolgte, wird dies nun auch für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten angestrebt.

Am 24.09.2012 wurde aus dem MI bekannt, dass im Sinne einer Gleichbehandlung aller Beschäftigten beabsichtigt ist, auch die Urlaubsdauer der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter für die Urlaubsjahre 2011 und 2012 auf jeweils 30 Tage festzulegen und den Verfallszeitpunkt des für das Urlaubsjahr 2011 erhöhten Urlaubsanspruchs auf den 30.06.2013 zu terminieren.

Damit dies auch rechtswirksam umgesetzt werden kann, bedarf es daher zunächst einer Änderung der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung, die zeitnah erfolgen soll. Solange die Verordnung noch nicht geändert ist, gilt die alte Regelung. Entscheidungen können hinausgeschoben werden, in der Erwartung, dass sich die VO ändert, aber es kann noch kein höherer Urlaubsanspruch gewährt werden.

Achtet bitte darauf, dass der bisherige reguläre Urlaub aus dem Jahre 2011 wie bisher zum 30.09.2012 angetreten werden muss.

Die GdP hat bereits bei Bekanntwerden der Regelungen der TdL gegenüber den Verantwortlichen auf eine Veränderung auch bei den Beamtinnen und Beamten hingewiesen.


GdP – Präsent wo´s brennt!
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