Erholungsurlaub für Beamtinnen und Beamte;
Auswirkungen des Urteils des BAG
Damit dies auch rechtswirksam umgesetzt werden kann, bedarf es daher zunächst einer Änderung der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung, die zeitnah erfolgen soll. Solange die Verordnung noch nicht geändert ist, gilt die alte Regelung. Entscheidungen können hinausgeschoben werden, in der Erwartung, dass sich die VO ändert, aber es kann noch kein höherer Urlaubsanspruch gewährt werden.
Achtet bitte darauf, dass der bisherige reguläre Urlaub aus dem Jahre 2011 wie bisher zum 30.09.2012 angetreten werden muss.
Die GdP hat bereits bei Bekanntwerden der Regelungen der TdL gegenüber den Verantwortlichen auf eine Veränderung auch bei den Beamtinnen und Beamten hingewiesen.
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