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Übernahme Bundesregelung für Beamte, Angestellte und Arbeiter

Hannover,.

Das zweithöchste Organ der GdP Niedersachsen hat auf seiner Sitzung am 26.05.2005 eine Resolution zur Übernahme des Gesetzentwurfes des Bundes-innenministers einstimmig beschlossen. Die Niedersächsische Landesregierung wird in dieser Resolution auch zur Übernahme des Tarifvertrages für Angestellte und Arbeiter aufgefordert.

Resolution

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 22. Mai 2005, dem von Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegten Entwurf eines Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes und dem 3. Versorgungsbericht zugestimmt.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Übertragung der tariflichen Einmalzahlung in Höhe von jeweils 300,00 € in den Jahren 2005 bis 2007 für die Beamtinnen und Beamten des Bundes vor. Die Länder erhalten die Möglichkeit, über die Gewährung von Einmalzahlungen in diesen Jahren selbst zu entscheiden.

Vor dem Hintergrund der ebenfalls gestern von der Innenministerkonferenz beschlossenen generellen Urlaubssperre für alle Polizistinnen und Polizisten während der Fußballweltmeisterschaft 2006 (an der polizeitaktischen und unabdingbaren Erfordernis dieser Urlaubssperre hat die GdP erhebliche Zweifel) fordert die Gewerkschaft der Polizei die Niedersächsische Landesregierung auf, den Beschluss des Bundeskabinetts hinsichtlich der 300-€-Regelung für die Bundesbeamten auch auf die Polizeibeamten in Niedersachsen zu übertragen. Auch der am 9. Februar abgeschlossene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sollte unverzüglich unterschrieben werden.

Es ist für die Polizeibeschäftigten des Landes Niedersachsen nicht hinzunehmen, dass ihnen ständig neue Aufgaben und Mehrarbeit übertragen werden, ihnen zusätzlich noch eine Urlaubssperre angekündigt wird und gleichzeitig ihr Arbeitgeber bisher nicht bereit ist, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zu übernehmen und ihnen für die Jahre 2005 - 2007 jede finanzielle Perspektive verweigert.
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