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Besondere Altersgrenze für den Polizeivollzugsdienst!

Hannover.

Der Außerordentliche Delegiertentag am Donnerstag, 01.09.2005, in Hannover, hat sich äußerst kritisch mit dem Thema Verlängerung der Lebensarbeitszeit auseinandergesetzt.

Eindeutiger Wille der Delegierten war, dass die GdP sich der Diskussion um eine Veränderung der besonderen Altersgrenze für die Polizei stellen muss und sich Veränderungen nicht generell verschließt.

Die GdP sieht weiterhin das Erfordernis dieser besonderen Altersgrenze für den Polizeivollzugdienst. Sie ist aber bereit, eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf der Basis einer freiwilligen Regelung zu überdenken. Sollte die Politik sich allerdings nicht bewegen und nur einer generellen Umsetzung des Kabinettsbeschlusses zustimmen, dann fordert die GdP eine Berücksichtigung der besonderen physischen und psychischen Belastung des Polizeivollzugsdienstes. So müssen insbesondere Beamtinnen und Beamte in den besonders belastenden Diensten - allen voran der 24-Stunden-Wechselschichtdienst - in Form einer Faktorisierung die Möglichkeit haben, ihre Lebensarbeitszeit zu verkürzen.

Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten in der Gestaltung der Lebensarbeitszeit wird unverzüglich eine Kommission eingesetzt, die sich mit allen Folgen einer Heraufsetzung der besonderen Altersgrenze auseinandersetzen soll. Dabei muss auch über Modelle nachgedacht werden, die eine sinnvolle langfristige Planung der Personalbewirtschaftung in der Polizei Niedersachsen möglich machen.

Die Delegierten formulierten diese Ziele in einer Resolution, die auch die Forderung beinhaltet, dass das Land für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten einen Pensionsfond einrichten muss. Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass bei jeder Neueinstellung in den Polizeivollzugsdienst, ein entsprechender Teil der Bezüge (ca.25%) zur Sicherung der Altersbezüge in diesen Pensionsfond eingezahlt wird.

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