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Landesregierung will betriebsbedingte Kündigungen

– Doch noch leben wir in einem Rechtsstaat –

Hannover.

25.08.2004. Am 03.08.2004 hat ein Konsultationstermin mit Staatssekretär Meyerding stattgefunden. Dabei wurde dem DGB mitgeteilt, dass der Kündigungsschutz (81er Vereinbarung zur Staatsmodernisierung) zum 31. Dezember 2004 gekündigt werde, weil das Land - in Zukunft betriebsbedingt kündigen will - das Trennungsgeld auf die Höhe der Trennungsgeldverordnung reduzieren will (anstatt 3 Jahre nur 3 Monate). Diese Kündigung ist durch den Nds. Minister für Inneres und Sport mit Schreiben vom 17.08.2004 auch schriftlich erfolgt.

Damit hat das Land Niedersachsen erneut Wortbruch begangen!

Aber noch leben wir in einem Rechtsstaat – noch gibt es ein Kündigungsschutzgesetz und die für den öffentlichen Dienst geltenden Rationalisierungsschutz-Tarifverträge! Das weiß auch die Landesregierung, und insbesondere Finanzminister Möllring.

Insofern soll wohl das politische Getöse nur den Zweck haben: Nämlich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sollen verunsichert werden. Deshalb gilt es, einen kühlen Kopf zu behalten und nicht aus Existenzangst heraus arbeitsrechtliche Veränderungen schriftlich zu bestätigen.

Wir werden sehen, ob die Landesregierung in jedem Einzelfall das arbeitsgerichtliche Verfahren suchen wird.

Die Landesregierung kann zwar viel wollen, an die Instanzen der Arbeitsgerichte ist sie aber auch gebunden!
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