Landesregierung will betriebsbedingte Kündigungen
– Doch noch leben wir in einem Rechtsstaat –
Damit hat das Land Niedersachsen erneut Wortbruch begangen!
Aber noch leben wir in einem Rechtsstaat – noch gibt es ein Kündigungsschutzgesetz und die für den öffentlichen Dienst geltenden Rationalisierungsschutz-Tarifverträge! Das weiß auch die Landesregierung, und insbesondere Finanzminister Möllring.
Insofern soll wohl das politische Getöse nur den Zweck haben: Nämlich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sollen verunsichert werden. Deshalb gilt es, einen kühlen Kopf zu behalten und nicht aus Existenzangst heraus arbeitsrechtliche Veränderungen schriftlich zu bestätigen.
Wir werden sehen, ob die Landesregierung in jedem Einzelfall das arbeitsgerichtliche Verfahren suchen wird.
Die Landesregierung kann zwar viel wollen, an die Instanzen der Arbeitsgerichte ist sie aber auch gebunden!
Aber noch leben wir in einem Rechtsstaat – noch gibt es ein Kündigungsschutzgesetz und die für den öffentlichen Dienst geltenden Rationalisierungsschutz-Tarifverträge! Das weiß auch die Landesregierung, und insbesondere Finanzminister Möllring.
Insofern soll wohl das politische Getöse nur den Zweck haben: Nämlich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sollen verunsichert werden. Deshalb gilt es, einen kühlen Kopf zu behalten und nicht aus Existenzangst heraus arbeitsrechtliche Veränderungen schriftlich zu bestätigen.
Wir werden sehen, ob die Landesregierung in jedem Einzelfall das arbeitsgerichtliche Verfahren suchen wird.
Die Landesregierung kann zwar viel wollen, an die Instanzen der Arbeitsgerichte ist sie aber auch gebunden!