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Optimierung der Servicedienste in der Polizei

- Neuordnung der Kfz-Werkstätten -

Hannover.

Der Zentralisierungsprozess dieser Landesregierung geht weiter. Wie wir erfahren haben, hat der Minister eine unternehmerische Entscheidung getroffen und einer Neuordnung der Kfz-Werkstätten zugestimmt.

Danach sollen die Aufgaben polizeieigener Kfz-Werkstätten ausschließlich zentral auf die ZPD-PATB NI bereits zum 01. Oktober 2005 übertragen werden. Die Kfz-Werkstätten in Celle, Nienburg und Hameln werden zum 30. 09. 2005 aufgelöst und vorläufig als Kfz-Serviceplätze weitergeführt. Die Werkstattaufgaben sind bis zum 31. 12. 2005 abzubauen.

Die sog. Außenstellen der Zentralen Werkstatt in Göttingen, Stade und Aurich werden mit 01. 01. 2006 abgewickelt (so lt. Erlassentwurf) und stellen den Betrieb im Zug der personal-wirtschaftlichen Umsetzung ein.

Die Außenstellen in Osnabrück, Oldenburg, Lüneburg, Braunschweig und Hildesheim werden sich erneut einer Überprüfung stellen müssen.

Die bisherigen Kfz-Wartungsplätze werden Kfz-Serviceplätze und verbleiben für die Vor-Ort-Aufgaben bei den PD/PI'en. Über den Aufgabenumfang wird noch entschieden.

Der PHPR hat für den 19. 09. 2005 zu einer Sondersitzung mit den Vertretern der betroffenen Personalräte und den Vorsitzenden der Bezirkspersonalräte und dem LPP 5 und 6 eingeladen, in der die offenen Fragen erörtert werden sollen, da den Personalvertretungen nicht die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen.

Wir fragen uns: Wer kümmert sich eigentlich um die Menschen in den betroffenen Werkstätten?

Bernhard Witthaut: „Jeder Beschäftigte hat das Recht und den Anspruch, aus dem Munde des Ministers und seines Ministeriums über seine Zukunft in der Polizei informiert zu werden. Ich bin gespannt, ob und wann er seiner Verpflichtung nachkommt."
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