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"Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" ade!

Hannover.

Ab heute ist die Landesregierung aufgefordert, die Möglichkeiten einer noch engeren Kooperation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft zu nutzen, um eine noch effektivere Kriminalitätsbekämpfung zu erreichen. So die Entscheidung des Niedersächsischen Landtages aufgrund eines Entschließungsantrages der SPD-Fraktion.

Wir müssen uns darum bemühen, nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz zu suchen", erklärten die SPD-Rechtsexpertin Heike Bockmann und Bernhard Witthaut, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, gemeinsam: "Es sind nicht nur die spektakulären Einzelfälle, die Handlungsbedarf deutlich werden lassen. Gerade im Bereich der Massendelikte wird der Druck auf Polizei und Justiz immer stärker".

Lange Wartezeiten der als Zeugen im Strafverfahren geladenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Gericht bänden wertvolle Arbeitszeit, so Bockmann: "Wir müssen daher sorgfältig prüfen, wie wir die Wartezeiten vor Gericht reduzieren können. Die richterliche Unabhängigkeit muss davon selbstverständlich unberührt bleiben." 

Witthaut begrüßte die Entscheidung des Landtages, die überkommende gesetzliche Bezeichnung der Polizei als "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" zu modernisieren: "Der kriminalpolitische Ansatz, die Polizei als ‚Ermittlungsbeamte für die Staatsanwaltschaft' zu sehen, ist der richtige Weg. Die Bezeichnung ‚Hilfsbeamte' hat sich überlebt."

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