"Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" ade!
Lange Wartezeiten der als Zeugen im Strafverfahren geladenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Gericht bänden wertvolle Arbeitszeit, so Bockmann: "Wir müssen daher sorgfältig prüfen, wie wir die Wartezeiten vor Gericht reduzieren können. Die richterliche Unabhängigkeit muss davon selbstverständlich unberührt bleiben."
Witthaut begrüßte die Entscheidung des Landtages, die überkommende gesetzliche Bezeichnung der Polizei als "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" zu modernisieren: "Der kriminalpolitische Ansatz, die Polizei als ‚Ermittlungsbeamte für die Staatsanwaltschaft' zu sehen, ist der richtige Weg. Die Bezeichnung ‚Hilfsbeamte' hat sich überlebt."