Umorganisation der Polizei:
Verkehrssicherheit muss höheren Stellenwert erhalten
Daraus folgt für die GdP:
Der Verkehrssicherheitsarbeit ist ein höherer Stellenwert beizumessen.
Bezugsraum für diese Arbeit sind die Grenzen der jeweiligen Gebietskörperschaften - deswegen darf es keine Abkehr von der Organisationsgleichheit zwischen Polizei und Kommunen geben.
Die ESD-Dienstabteilungen müssen personell in der Alltagsorganisation in der Lage sein, schwerwiegende Verkehrsunfallaufnahme selbständig aufzunehmen und eindeutige Zeiteinheiten für eine allgemeine Verkehrsüberwachung eingeräumt bekommen. Das gleiche gilt auch für die bestehenden Verkehrs-Unfall-Dienste.
Allgemeine Verkehrsüberwachung ist von allen polizeilichen Basisdiensten auszuüben.
Die Fortbildung für Verkehrsunfallaufnahme und Verkehrsüberwachung muss in Umfang und Inhalt ständig angepasst werden.