Berücksichtigung der Änderung bei den familienbezogenen Zuschlägen von Amts wegen!
In Ergänzung dieser Information können wir mitteilen, dass nochmalige Rücksprachen mit dem Finanzministerium Folgendes ergeben haben:
Den betroffenen Beamten, Arbeitern oder Angestellten werden die familienbezogenen Zuschläge in voller Höhe von Amts wegen vom NLBV gezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nunmehr nicht erforderlich!
Wir empfehlen jedoch, bei der nächsten Zahlung der Gehälter, Löhne und Bezüge zu überprüfen, ob eine ordnungsgemäße Berücksichtigung stattgefunden hat, um im Einzelfall auf Fehler rechtzeitig reagieren zu können.
Den betroffenen Beamten, Arbeitern oder Angestellten werden die familienbezogenen Zuschläge in voller Höhe von Amts wegen vom NLBV gezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nunmehr nicht erforderlich!
Wir empfehlen jedoch, bei der nächsten Zahlung der Gehälter, Löhne und Bezüge zu überprüfen, ob eine ordnungsgemäße Berücksichtigung stattgefunden hat, um im Einzelfall auf Fehler rechtzeitig reagieren zu können.