Umorganisation der Polizei:
Polizei darf kein "Gemischtwarenladen" werden
Neben sehr speziellen kleinen Rechtsgebieten handelt es sich um die Bereiche:
Für diese eindeutig zivilen Aufgaben, die ausnahmslos den kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreisen, kreisfreien Städten) übertragen sind und bei denen die obersten Landes- und Mittelbehörden fachaufsichtliche Zuständigkeiten haben, gibt es wohl Überlegungen, sie den neu einzurichtenden Polizeidirektionen als neue Mittelinstanzen zu übertragen.
GdP fordert Konzentration auf den Kernbereich
polizeilicher Aufgabenwahrnehmung
Die GdP lehnt die Übernahme dieser polizeifremden Angelegenheiten durch die neuen Polizeidirektionen als Fachaufsichtbehörde ab, weil damit eine "Bezirksregierung light" entsteht und es keine Trennung mit den originären polizeilichen Aufgaben in den Bereichen Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Verkehr mehr gibt. In der täglichen Praxis findet die Zusammenarbeit in erster Linie auf der Ebene der Polizeiinspektionen und Polizeikommissariate mit den kommunalen Gebietskörperschaften statt, die wichtig ist und selbstverständlich auch zukünftig beibehalten werden muss.