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Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig

Hannover.

Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Neuregelung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis gelangt eine rechtsgutachterliche Stellungnahme, die Prof. Dr. Joachim Wieland vom Institut für Steuerrecht der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung angefertigt hat. Das Gutachten ist am 11. Dezember 2006 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt worden.

Laut Prof. Wieland erschöpft sich die beschlossene Neuregelung des § 9 Einkommensteuergesetz, die die Absetzbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten nach dem Motto "die Arbeit beginnt am Werkstor" beseitigen will, lediglich in einer sprachlichen Umgestaltung. Sie basiere aber materiell weiterhin auf der Grundentscheidung, die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Aufwendungen zur Erwerbung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit anzuerkennen. Nur so ließe sich die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Fahrten ab 21 km erklären.

„Wenn die bisher in Deutschland geltende Praxis, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einkommensteuerrechtlich als Werbungskosten anzuerkennen, nun aus fiskalischen Gründen aufgegeben werden solle, so verstoße dieses Vorgehen gegen das verfassungsrechtliche Gebot der folgerichtigen Umsetzung des objektiven Nettoprinzips“, stellte Prof. Wieland fest. Die Neuregelung sei auch nicht durch einen verfassungsrechtlich gebotenen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt. "Deshalb verletzt die Neuregelung Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist verfassungswidrig."

Diese Rechtsauffassung ist identisch mit der Position, die der DGB bereits bei der Anhörung zum Entwurf des Steueränderungs-gesetzes 2007 vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 01.06.2006 in Berlin vertreten hat.

Deswegen wird empfohlen, gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 bzw. gegen den Lohnsteuerermäßigungsbescheid für 2007 Einspruch einzulegen. Bei einer mit Sicherheit zu erwartenden höchstrichterlichen Entwicklung können somit Ansprüche auf die Rückerstattung von unrechtmäßig einbezogenen Lohnsteuern gewahrt werden.

Musterschreiben für die Einlegung der Einsprüche sind auf der Internetseite der GdP www.gdp-niedersachsen.de unter der Rubrik GdP Niedersachsen - Service – abgedruckt. Ebenfalls auf dieser Seite nachzulesen ist das Gutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland.
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