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GDP führt Musterklagen

Castor-Abfindung wird gerichtlich überprüft

Hannover.

Kurz vor dem Castor-Einsatz hatte Innenminister Schünemann über sein LPP verfügt, dass zukünftig Bereitschaftszeiten bei Einsätzen nur noch zu einem Viertel ausgeglichen werden. Bereitschaftszeiten bei Großeinsätzen, wie dem Castor-Einsatz, lassen sich nicht mit Bereitschaftszeiten am Wohn- oder Dienstort vergleichen! Deswegen wird die GdP Musterklagen vor den Verwaltungsgerichten führen.

Im RdErl. über die „Arbeitszeitregelung für den Polizeivollzugsdienst“ vom 25.05.1992, geändert am 01.12.1997, ist geregelt, dass die Verwendung von Beamtinnen und Beamten im Rahmen eines Großeinsatzes grundsätzlich als Volldienst zu werten ist. Der Volldienst wurde auf dieser Grundlage im Verhältnis 1:1 angerechnet. Nur wenn die tatsächliche Verwendung die Anerkennung als Volldienst nicht gerechtfertigt hätte, wäre eine andere Abgeltung der Mehrarbeitsstunden nach diesem Erlass möglich.

Die Verantwortung für die Wertung der Einsatzzeit beim Castor-Einsatz hat Innenminister Schünemann und das LPP auf die Gesamteinsatzleitung abgeschoben.

Weder die Einsatzbelastung noch die Möglichkeit von Ruhe und Erholungsphasen während des Einsatzes haben sich von 2004 auf 2005 verändert. Schon daher ist für die GdP eine erneute Entscheidung von Schünemann zu Lasten der Polizeibeschäftigten nicht akzeptabel. Sie wird daher mehrere Musterklagen vor den Verwaltungsgerichten führen.

Die GdP wünscht allen Kolleginnen und Kollegen ein ruhiges und friedliches Weihnachtsfest und für das Neue Jahr alles Gute.
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