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78 Stellenhebungen für Angestellte  in den Servicebereichen

Hannover.

Seit  1999  hat  sich die GdP gemeinsam mit dem Polizeihauptpersonalrat für eine  gerechte  Eingruppierung  der  Angestellten  in  den Serviceeinheiten bemüht.

Heute  können  wir  zumindest einen überzeugenden Teilerfolg melden. Das MI
hat  in einem Erlass an die Polizeibehörden und Einrichtungen landesweit 78
Stellenzuweisungen und -hebungen freigegeben.

Die  von  uns  für  diesen Personenkreis immer geforderte Befreiung von der
Ausbildungs- und Prüfungspflicht wurde im gleichen Erlass erteilt.

Damit  sind  zumindest  für  78  Kolleginnen  und  Kollegen, die fristgemäß
Anträge  unter  Hinweis auf die Ausschlussfristen gemäß § 70 BAT gestellt
haben, alle Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe
Vc  BAT  gegeben.  Teilweise  können  die  Ansprüche  rückwirkend seit 1999
erfüllt werden.

Wir werden in den nächsten Tagen detailliert weiter berichten.

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