PR-Wahl 2016 Themen und Ziele
Ermittlungsarbeit am Anschlag
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Die schwierige Abwägung von notwendigen Ermittlungen und Ressourcen schonendem Personaleinsatz sowie die Folgen für die Kolleginnen und Kollegen in diesem Arbeitsbereich sollen hier Thema sein: Das Wochenende ist vorbei und die Kolleginnen und Kollegen sichten, was das Wochenende an neuen Straftaten gebracht hat. Die ohnehin bereits übervollen Schreibtische werden mit neuen Vorgängen bereichert und es beginnt die Priorisierung, welche Vorgänge zuerst angepackt werden sollen und vor allem, wer von dem vorhandenen Personal die Aufgaben übernehmen kann und soll. Eigentlich eine normale Vorgehensweise ohne große Unwägbarkeiten. Doch weit gefehlt, bereits hier beginnen die derzeitigen Probleme im ermittelnden Bereich und setzen sich dann weiter fort. Wie sieht es in den KED`s und ZKD`s aus? Gibt es ausreichend Personal für die gestellten Aufgaben? Sind Überstunden ein Fremdwort? Wie steht es mit Belastung und Arbeitszufriedenheit? Es ist mittlerweile beliebig, welches Arbeitsfeld in der Kriminalpolizei man sich anschaut, allenthalben wachsende Aktenberge und wachsende Überstunden. Dabei geht der Blick häufig in die Bereiche von Cybercrime oder Kinderpornografie. Hier soll aber einmal der Bereich von Raub- und Einbruchskriminalität zum Thema gemacht werden. Die jüngsten Zahlen zeigen extreme Steigerungen der Fallzahlen im Bereich der Wohnungseinbrüche und Tageswohnungseinbrüche von landesweit 13 Prozent, in einigen Bereichen sogar deutlich mehr. Beginnen wir bei den Menschen, die Opfer einer Straftat werden. Ein Fremder ist in den wohl privatesten Bereich eines Menschen eingedrungen und hat neben den Wertegegenständen vor allem die Geborgenheit und Sicherheit der eigenen vier Wände genommen. Die Erwartungshaltung an die Polizei ist vielfach klar beschrieben: Die Täter ermitteln - mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln - und sicherlich auch ein merkbares Interesse der Ermittlungsbehörden an dem Geschehen, zumindest in der nahen Nachtatphase. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die dann mit dem Vorgang betraut werden, wissen sehr wohl um den Anspruch des Bürgers. Jedoch werden sie wegen der vorhandenen Vorgangsmasse und der dadurch bestehenden Vorgangsbelastung die Erwartungen nur stellenweise erfüllen können. Sie haben sowohl Vorgänge mit geringer Schwierigkeit und kleineren Schadensummen, als auch komplexe, schwierige und für die Betroffenen belastende Vorgänge zu bearbeiten. Dabei werden sie immer wieder zwischen den Vorgängen hin- und hergerissen. Dadurch leidet ein gewissenhaftes Abarbeiten gerade der komplexen Fälle, was zu Unzufriedenheit und Frust führt. Dieser Konflikt wird noch dadurch verstärkt, dass die Brisanz der Vorgänge häufig ein schnelles Handeln erforderlich macht und dies auch der Erwartungshaltung der Menschen entspricht. Allerdings können das Aufsuchen eines Tatortes und der persönliche Kontakt zu dem Geschädigten nur noch in wenigen Einzelfällen erfolgen. In der weiteren Sachbearbeitung findet dann die Abwägung statt. Erste Ermittlungen führen nicht selten zu guten Ermittlungsansätzen. Die Ansätze reichen häufig für weitere Eingriffsmaßnahmen nach der StPO aus, jedoch wird nun nicht automatisch in diese Richtung weiter gearbeitet. Vielmehr wird abgewogen, welche Maßnahmen mit wieviel Personaleinsatz bearbeitet werden müssen und welcher zu erwartende Erfolg schon jetzt prognostiziert werden kann. Personal steht nur in sehr begrenztem Maße zur Verfügung. Die Folge: nicht selten kaum weitere Maßnahmen und schnelle Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft. Diese Art der Abwägung erfolgt häufig auch bei Tatzusammenhängen mit Straftaten aus verschiedenen örtlich zuständigen Bereichen. Auch hier heißt es, wieviel Energie und welche Anzahl zur Verfügung stehenden Personals kann in die Abarbeitung eines Vorganges gesteckt werden. Die Kolleginnen und Kollegen der beteiligten Inspektionen sehen die Notwendigkeit der Einrichtung einer SOKO und einer EG, aber niemand kann sie federführend übernehmen oder Personal dafür zur Verfügung stellen. Dann heißt es, „Wer das kürzeste Streichholz zieht verliert“. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die beteiligten Kolleginnen und Kollegen ein sehr hohes Maß an Engagement mitbringen, sich aber dem überhaupt noch machbaren ergeben müssen. Frust ist die Folge! Der Frust verstärkt sich noch, wenn die Überstundenberge bei mehreren hundert Stunden angekommen sind. Der Weisung, Stunden abzubauen, würde man allzu gerne nachkommen, aber das Vorgangsfach quillt abermals über. Da stellt sich die Frage: Die Weisung befolgen oder der Notwendigkeit folgend die Vorgänge bearbeiten? Ein Kreislauf, der so nicht weitergehen darf! Die Kolleginnen und Kollegen sind vielfach an ihrer Belastungsgrenze angelangt, der Frust wird immer größer und die Arbeitszufriedenheit geht den Bach hinunter. Diese Maßnahmen würden übrigens nicht nur die Belastung verringern, den Frust abbauen und die Arbeitszufriedenheit bei den Kolleginnen und Kollegen der ermittelnden Bereiche verbessern. Auch die Bürgerinnen und Bürger würden wohl sehr viel häufiger wieder ihre berechtigte Erwartungshaltung an die Polizei erfüllt sehen. Jörg Mildahn | ||
Die Forderungen der GdP dazu sind klar umschrieben:
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