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Beurteilungserlass und kein Ende!?

Hannover:.

Nach zweijähriger Bearbeitungszeit hat die Arbeitsgruppe Beurteilungsrichtlinien nun ihr Ergebnis vorgestellt. Die GdP würdigt die sicherlich schwierige Aufgabe der Arbeitsgruppe, neue Beurteilungsrichtlinien zu erstellen. Schwierig vor allem vor dem Hintergrund, dass die Akzeptanz von Beurteilungen insgesamt nicht sehr hoch ist, wie auch die Mitgliederbefragung der GdP aus dem Jahr 2006 ergeben hat. Darüber hinaus sind die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr eng.


Nach Ansicht der GdP werden auch mit dem neuem Beurteilungserlass nicht alle bestehenden Probleme gelöst werden können. Die Gewerkschaft der Polizei weist dabei vor allem auf folgende Problempunkte hin:
    • Nach zweijähriger Arbeit der landesweiten Arbeitsgruppe wird der Erlass nun mit sehr hoher Dringlichkeit und zeitlicher Dichte vorangetrieben. Die Gefahr, dass dabei gute Ansätze nicht vermittelt werden können und dann im Sande verlaufen, ist sehr groß. Die Beschäftigten werden auf Grund dieses Zeitdrucks nur unzureichend mitgenommen. Die Beurteilungsvorgesetzten haben keine Möglichkeit, die Maßstabsbildung im Sinn der Arbeitsgruppe umzusetzen.
    • Der Zeitpunkt der Einführung dieses neuen Erlasses ist denkbar ungünstig gelegt. In den kommenden drei Jahren wird es nur im Jahre 2010 Beförderungsmöglichkeiten aus Pensionierungen geben. In den Jahren 2009 und 2011 wird es so gut wie keine Beförderungen geben. Hier muss dringend mit weiteren Stellenhebungen für Entlastung gesorgt werden.
    • Die Beschäftigten in der Polizei stellen sich die Frage, warum bereits Beschulungen für die Erst- und Zweitbeurteiler stattfinden, obwohl die Meinung der Beschäftigten (Zustimmung oder Ablehnung durch die Personalvertretung) zum neuen Erlass noch gar nicht vorliegt. Die Beschäftigten haben den Eindruck, dass ihre Meinung zu diesem Thema kein Gewicht hat.
    • Anders als in den Allgemeinen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst (BRL) ist die Beteiligung der Personalvertretung in den Maßstabskonferenzen auf Landes- und Behördenebene nicht gewährleistet. Hier gilt es, einen Gleichklang herzustellen und die Beschäftigten der Polizei nicht schlechter zu stellen.
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