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Zwischenbericht bestätigt Befürchtungen der GdP!

Hannover,.

17. März 2010: Nachdem der über fast 3 Monate als geheime Verschlusssache behandelte Zwischenbericht der Landesarbeitsgruppe A11/A12 (LAG) nach vehementen Forderungen der GdP sowie der Personalvertretungen seit dem 11.03.2010 endlich im Intranet der Polizei eingestellt ist, wird klar, warum er nicht veröffentlicht werden sollte: Die Arbeitsgruppe hat sich gemäß Einrichtungserlass strikt an die Vorgaben gehalten und dadurch jedem in der Polizei klargemacht, dass das Vorhaben gescheitert ist! Die Umsetzung der darin enthaltenen Ergebnisse würde die Polizei spalten!

Die seit Einsetzung der LAG einzig von der GdP konsequent geäußerten Befürchtungen werden damit mehr als bestätigt. Die Festschreibung von lediglich 13 % der Dienstposten nach A 11 als Sockeldienstposten kombiniert mit einer begrenzten Anzahl von sog. Korridordienstposten ist falsch. Genauso falsch ist die Forderung einiger, ausschließlich „Ermittlerinnen“ und „Ermittler“ zu begünstigen, denn Polizeiarbeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Es darf keine Sachbearbeiter 1. und 2. Klasse geben, egal ob S oder K! Und auch die Lebensleistung im polizeilichen Arbeitsleben muss gewürdigt werden.

Basis einer konstruktiven Diskussion um eine zukünftige gerechte Bewertung polizeilicher Arbeit kann nur das GdP-Attraktivitätsprogramm vom September 2008 sein.

An die Führungskräfte der Polizei sei noch einmal der eindringliche Appell gerichtet: Beraten Sie den oder die Auftraggeber im Sinne einer gerechten Bewertung der Polizei!

Die Konsequenz kann nur sein, dass die fleißige Arbeit der Arbeitsgruppe beendet wird. Wenn dies nicht durch die Polizei selbst erfolgt, muss der Innenminister von seiner Weisungsbefugnis Gebrauch machen!

Machen Sie der Sache endlich ein Ende und sorgen Sie
wieder für Ruhe in der Polizei, Herr Minister Schünemann!

Daran wird die GdP mit ihren vielen tausend Mitgliedern Sie und die Verantwortlichen in der Polizei messen und die weiteren Aktivitäten davon abhängig machen!
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