Keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte!
Die GdP lehnt diese Forderung strikt ab und hat im Vorfeld die Fraktionen angeschrieben und um Unterstützung gebeten.
Es darf keinen Kontrollwahn gegen die Polizisten geben, die unter Einsatz ihres Lebens und trotz der schlechten Rahmenbedingungen für einen größtmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger sorgen. Es ist inakzeptabel, dass Einsatzkräfte für angeblich mehr Bürgernähe unter Generalverdacht gestellt werden.
Die Folgen für die Polizeibeamten sind erheblich: Nicht nur haltlose Vorwürfe und Beschwerden, die Ermittlungsverfahren und Beförderungssperren nach sich ziehen, sondern auch die Gefahr von Anschlägen würde wachsen.
Dietmar Schilff, stellvertretender Vorsitzender der GdP Niedersachsen: „Bereits jetzt ist im normalen Streifendienst und in geschlossenen Einsätzen jede Beamtin und jeder Beamte über den Einsatzort und Anlass und oft auch über das freiwillig getragene Namensschild zu identifizieren. Die Polizei und jeder einzelne Beamte sieht sich seit Jahren aggressiven Tendenzen und Aktivitäten von Gewaltbereiten ausgesetzt, denen durch eine Kennzeichnung alle Wege für vermeintliche Klagen eröffnet werden. Hier muss der Dienstherr seine Pflicht zum Schutz der Beamtinnen und Beamten wahren und eine Identifizierungspflicht unterbinden.“
Die GdP begrüßt, dass die Fraktionen CDU, FDP und SPD im Niedersächsischen Landtag und auch Innenminister Uwe Schünemann sich in der Landtagsdebatte eindeutig hinter unsere Forderungen gestellt und diese unterstützt haben.