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Keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte!

Hannover,.

18.03.2010: Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) lehnt den Vorstoß der Fraktion DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag, eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte einzuführen, strikt ab. Das damit einhergehende Misstrauen gegenüber der Polizei und die Gefährdung der Beamtinnen und Beamten sind nicht hinnehmbar.

Die Fraktion DIE LINKE hat anlässlich der Sitzung des Niedersächsischen Landtages einen Entschließungsantrag zum Thema „Kennzeichnungspflicht stärkt Vertrauen in die Polizei“ eingebracht. Beantragt wird, dass der Landtag die Landesregierung auffordern soll, eine Verwaltungsvorschrift mit dem Inhalt zu erlassen, dass ab dem 01.01.2011 alle Polizistinnen und Polizisten des Landes Niedersachsen während ihrer dienstlichen Tätigkeit durch das Tragen eines Namensschildes oder einer Dienstnummer kenntlich zu machen sind.

Die GdP lehnt diese Forderung strikt ab und hat im Vorfeld die Fraktionen angeschrieben und um Unterstützung gebeten.

Es darf keinen Kontrollwahn gegen die Polizisten geben, die unter Einsatz ihres Lebens und trotz der schlechten Rahmenbedingungen für einen größtmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger sorgen. Es ist inakzeptabel, dass Einsatzkräfte für angeblich mehr Bürgernähe unter Generalverdacht gestellt werden.

Die Folgen für die Polizeibeamten sind erheblich: Nicht nur haltlose Vorwürfe und Beschwerden, die Ermittlungsverfahren und Beförderungssperren nach sich ziehen, sondern auch die Gefahr von Anschlägen würde wachsen.

Dietmar Schilff, stellvertretender Vorsitzender der GdP Niedersachsen: „Bereits jetzt ist im normalen Streifendienst und in geschlossenen Einsätzen jede Beamtin und jeder Beamte über den Einsatzort und Anlass und oft auch über das freiwillig getragene Namensschild zu identifizieren. Die Polizei und jeder einzelne Beamte sieht sich seit Jahren aggressiven Tendenzen und Aktivitäten von Gewaltbereiten ausgesetzt, denen durch eine Kennzeichnung alle Wege für vermeintliche Klagen eröffnet werden. Hier muss der Dienstherr seine Pflicht zum Schutz der Beamtinnen und Beamten wahren und eine Identifizierungspflicht unterbinden.“

Die GdP begrüßt, dass die Fraktionen CDU, FDP und SPD im Niedersächsischen Landtag und auch Innenminister Uwe Schünemann sich in der Landtagsdebatte eindeutig hinter unsere Forderungen gestellt und diese unterstützt haben.

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