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Forderung der GdP umgesetzt: Abrechnung von mehrtägigen Dienstreisen der Personenkraftfahrer erfolgt endlich gemäß Tarifvertrag!

Hannover, 10.06.2010:.

Das Finanzministerium hat aufgrund der drohenden Klagen der betroffenen Kraftfahrer, zu denen die GdP aufgerufen hatte, nunmehr entschieden, die Rechtssprechung umzusetzen und den Pkw-Fahrer-Tarifvertrag für die Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) anzuwenden.

Trotz anderslautender Regelung im Pkw-Fahrer-TV-L und entgegen der gerichtlichen Feststellung wurden in der ZPD die Stunden und Zeitzuschläge für mehrtägige Dienstreisen falsch und zum Nachteil der Fahrer abgerechnet.

Wie bereits dargestellt, hatte die ZPD behauptet, dass eine mehrtägige Dienstreise nur anzunehmen ist, wenn an zwei Tagen die Erledigung der Dienstgeschäfte jeweils mindestens 8 Stunden erfasst. Bereits im Juni 2008 hatte das LAG Niedersachsen für den gleichlautenden Tarifvertrag für Bund und Kommunen diese behördliche Auslegung als falsch bewertet. Gemäß einer Protokollerklärung zum Pkw-Fahrer-TV-L liegt eine mehrtägige Dienstreise bereits dann vor, wenn sie nach Ablauf des Kalendertages endet, an dem sie begonnen hat. Die Regelung des Tarifvertrages setzt für jeden Tag einer mehrtägigen Dienstreise pauschal 12 Stunden fest. Dafür fallen auch die jeweiligen Zeitzuschläge des § 8 TV-L an, auf den verwiesen ist.

Selbst ein Urteil des Arbeitsgerichts Hannover, in dem dies auch für den Bereich der Länder festgestellt wurde, hatte die Behörde nicht anerkannt und eine entsprechende Umsetzung verweigert.

Nach einer Vereinbarung der Mitglieder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sind nunmehr alle Behörden durch das Finanzministerium angehalten, die Vorgaben des Tarifvertrages und der Rechtssprechung umzusetzen. Die Kläger bereits anhängiger Klagen sollen klaglos gestellt werden.

Alle mehrtägigen Dienstreisen werden jetzt tarifvertragskonform pauschal mit 12 Stunden pro Tag angerechnet und auch die entsprechenden Zeitzuschläge dafür gezahlt.

Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 26.11.2009
Urteil 2x12 Stunden.pdf
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