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Beurteilungserlass für die Polizei

PHPR stimmt am 08.07.2008 zu

Hannover:.

Die Mitgliederbefragung der GdP im Jahr 2006 hat gezeigt, dass bei beinahe 80% der Beschäftigten der Polizei eine hohe Unzufriedenheit mit dem bestehenden Beurteilungssystem vorherrscht und massive Kritik geäußert wird. Daraus resultierende Forderungen der GdP sind von der dienstlichen Arbeitsgruppe Beurteilungen zum Teil berücksichtigt worden. Der PHPR hat nun am 08.07.2008 dem Erlass zugestimmt.

Klar erkennbar ist die Motivation der Arbeitsgruppe, der Unzufriedenheit abzuhelfen und ein System zu schaffen, das als gerecht empfunden werden kann. Die Vorteile sind insbesondere eine realistische Leistungsbeschreibung ohne Richtwertvorgaben, differenzierte Beurteilungsergebnisse, eine Transparenz der Leistungsspitzen, das Fehlen der Gewichtung von Merkmalen und leistungsbezogenen Zwischennoten, ein übersichtlicher Beurteilungsvordruck und die Möglichkeit, die individuelle Leistung transparent darstellen zu können.

Für den PHPR war bei einer realistischen Einschätzung für den weiteren Verlauf des Verfahrens (Einigungsstellenverfahren/Entscheid des Ministers) eine ganz wesentliche Hürde:

In die Richtlinie musste eine Beteiligung von Personalräten, Schwerbehindertenvertretern und Frauenbeauftragten in den Maßstabkonferenzen aufgenommen werden. In den Maßstabskonferenzen wird festgelegt, mit welcher Leistung der Durchschnitt erreicht, überschritten oder unterschritten wird.

In dem zuerst vorliegenden Entwurf war das nicht der Fall. Deshalb hat der PHPR unter dieser Voraussetzung keine Möglichkeit gesehen, dem Erlass zuzustimmen. Noch am gleichen Tag hat das LPPBK die Ergänzung akzeptiert. Der PHPR hat mit der Ergänzung dem Erlass dann zugestimmt. Damit sind unsere Personalräte Teilnehmer der Maßstabskonferenzen.

Entscheidend wird sein, ob dieses theoretische Modell auch in der praktischen Umsetzung die gewünschte Wirkung entfalten kann. Wichtig wird sein:
  • Die Dienststellen müssen sicherstellen, dass eine umfassende Einweisung und Beschulung der Beurteiler erfolgt, um die Motivation und Zielrichtung der Beurteilungsrichtlinie zu transportieren und Handlungssicherheit hinsichtlich des konkreten Umganges zu gewährleisten.
  • Darüber hinaus müssen diese Inhalte auch allen Beschäftigten der Polizei erläutert werden, um die angestrebte Transparenz und Nachvollziehbarkeit und damit auch eine Akzeptanz bei den Betroffenen herzustellen. Dies ist eine vordringliche Aufgabe der dienstlich Verantwortlichen. Es darf nicht den Personalräten überlassen werden.

Wir fordern alle Erst- und Zweitbeurteiler auf, sich mit den Möglichkeiten der neuen Beurteilungsrichtlinie intensiv auseinanderzusetzen und diese im Sinn der Beschäftigten anzuwenden, um tatsächlich eine neue Beurteilungskultur zu schaffen!
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