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Erschwerniszulagen

Landesregierung lehnt Anhebung ab

Hannover:.

Niedersächsische Landesregierung lehnt den Vorstoß der GdP auf Anhebung der Erschwerniszulagen für Polizeibeamte/innen ab.

Nachdem im April konkrete Pläne der Bundesregierung bekannt wurden, die Erschwerniszulagen für Polizeibeamte/innen in bestimmten Verwendungen
(u. a. MEK, SEK, Tatbeobachter, verdeckte Ermittler) zu erhöhen, haben wir die Niedersächsische Landesregierung aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit diese Anhebungen auch für entsprechende niedersächsische Beamtinnen und Beamte vorzunehmen. Damit wollten wir die bisherige Gleichbehandlung von Bundes- und Landesbeamten/innen erhalten (s. Info Nr. 16/2008).


Diese Forderung hat Finanzminister Möllring für die Landesregierung jetzt abgelehnt. Ohne auf die eigene Zuständigkeit des Landes Niedersachsen in Besoldungsfragen einzugehen, wurden erneut die bisherigen Konsolidierungs-maßnahmen des Haushalts als oberste Priorität herausgestellt. Auch der Hinweis auf die für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehenen 500 zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten geht unserer Meinung nach ganz deutlich an der Kernforderung für den o. g. Personenkreis vorbei.

Wir fragen uns allmählich, ob die Niedersächsische Landesregierung die von ihr gewollte Zuständigkeit im Beamten- und Tarifrecht lediglich dazu benutzen will, weiter auf dem Rücken der Beschäftigten ihre Sparpolitik zu betreiben. Die bisherigen Vorstöße der GdP auf
          • Erhöhung der DUZ (Info Nr. 22/2007)
          • Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage (Info Nr. 21/2008)
          • Erschwerniszulagenregelung (Info Nr. 16/2008)

lehnt sie bisher kategorisch ab. Unsere Kolleginnen und Kollegen setzen sich täglich großen Gefahren aus. Diese Landesregierung nimmt das als selbstverständlich hin. Es ist Zeit, die Zulagenregelungen für die Polizei endlich neu zu ordnen. Deshalb lassen wir nicht locker.
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