Tarifabschluss
● Einmalzahlung insgesamt 40 EUR für Januar und Februar 2009
● Sockelbetrag 40 EUR ab 01. März 2009
● anschließend 3,0 Prozent ab 01. März 2009
● 1,2 Prozent ab 01. März 2010
● Auszubildende 60 EUR ab 01. März 2009 und ebenfalls 1,2 Prozent
ab 01. März 2010
Jetzt ist die Landesregierung aufgefordert, das Ergebnis dieses Tarifabschlusses zeit- und inhaltsgleich, einschließlich Sonderzahlungen, auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.
Darüber hinaus wurden unter anderem folgende Regelungen vereinbart:
Die Laufzeit der Erhöhungen des Tabellenentgeltes ist bis zum 31.12.2010 vorgesehen.
Das Leistungsentgelt gemäß § 18 TV-L wird mit Wirkung vom 01. Januar 2009 gestrichen.
Die Frist des § 8 Abs. 3 Überleitungstarifvertrages zur Vollendung von vor dem 31.10.2006 begonnenen Bewährungszeiten bis zum 31.10.2008 wird bis zum 31.10.2010 verlängert.
GdP-Bund
Flyer GdP-Bund Verhandlungsrunde
● Sockelbetrag 40 EUR ab 01. März 2009
● anschließend 3,0 Prozent ab 01. März 2009
● 1,2 Prozent ab 01. März 2010
● Auszubildende 60 EUR ab 01. März 2009 und ebenfalls 1,2 Prozent
ab 01. März 2010
Jetzt ist die Landesregierung aufgefordert, das Ergebnis dieses Tarifabschlusses zeit- und inhaltsgleich, einschließlich Sonderzahlungen, auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.
Darüber hinaus wurden unter anderem folgende Regelungen vereinbart:
Die Laufzeit der Erhöhungen des Tabellenentgeltes ist bis zum 31.12.2010 vorgesehen.
Das Leistungsentgelt gemäß § 18 TV-L wird mit Wirkung vom 01. Januar 2009 gestrichen.
Die Frist des § 8 Abs. 3 Überleitungstarifvertrages zur Vollendung von vor dem 31.10.2006 begonnenen Bewährungszeiten bis zum 31.10.2008 wird bis zum 31.10.2010 verlängert.
GdP-Bund
Flyer GdP-Bund Verhandlungsrunde