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Tarifabschluss

Hannover.

In der vierten Verhandlungsrunde haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit den Arbeitgebern folgenden Kompromiss für die Tarifbeschäftigten erzielt:

● Einmalzahlung insgesamt 40 EUR für Januar und Februar 2009

● Sockelbetrag 40 EUR ab 01. März 2009

● anschließend 3,0 Prozent ab 01. März 2009

● 1,2 Prozent ab 01. März 2010

● Auszubildende 60 EUR ab 01. März 2009 und ebenfalls 1,2 Prozent
ab 01. März 2010

Jetzt ist die Landesregierung aufgefordert, das Ergebnis dieses Tarifabschlusses zeit- und inhaltsgleich, einschließlich Sonderzahlungen, auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Darüber hinaus wurden unter anderem folgende Regelungen vereinbart:

Die Laufzeit der Erhöhungen des Tabellenentgeltes ist bis zum 31.12.2010 vorgesehen.

Das Leistungsentgelt gemäß § 18 TV-L wird mit Wirkung vom 01. Januar 2009 gestrichen.

Die Frist des § 8 Abs. 3 Überleitungstarifvertrages zur Vollendung von vor dem 31.10.2006 begonnenen Bewährungszeiten bis zum 31.10.2008 wird bis zum 31.10.2010 verlängert.

GdP-Bund

Flyer GdP-Bund Verhandlungsrunde
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