Versorgungsrücklage
Allerdings ist fraglich, ob sich hieraus individuelle Leistungsansprüche herleiten lassen. Von der anderweitigen Verwendung der eigentlich für die Sicherstellung der Versorgungsleistungen gebildeten Rücklagen ist derzeit niemand unmittelbar betroffen. Dennoch sollte sowohl zur Vermeidung von Nachteilen und zur politischen Meinungsbekundung die OFD angeschrieben und zu einer Überprüfung möglicher Ansprüche aufgefordert werden. Ein Musterschreiben steht nachfolgend zur Verfügung.
(Download im Format RTF)
Hintergrund ist die Bildung eines Sondervermögens Niedersächsische Landesversorgungsrücklage, aus dem ab 2018 die Versorgungsleistungen des Landes finanziert werden sollten. Dieses Vermögen wurde auch durch Mittel gespeist, die in den Jahren 1999 bis 2002 in Höhe von 0,2% von Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nicht an die Beamten/-innen weitergegeben wurden, sondern in die Rücklage geflossen sind. Bereits seit 2010 werden dem Sondervermögen keine Zahlungen mehr zugeführt. Darüber hinaus sind die vorhandenen Mittel ab 2011 in den Landeshaushalt geflossen und damit zweckentfremdet worden.
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Hintergrund ist die Bildung eines Sondervermögens Niedersächsische Landesversorgungsrücklage, aus dem ab 2018 die Versorgungsleistungen des Landes finanziert werden sollten. Dieses Vermögen wurde auch durch Mittel gespeist, die in den Jahren 1999 bis 2002 in Höhe von 0,2% von Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nicht an die Beamten/-innen weitergegeben wurden, sondern in die Rücklage geflossen sind. Bereits seit 2010 werden dem Sondervermögen keine Zahlungen mehr zugeführt. Darüber hinaus sind die vorhandenen Mittel ab 2011 in den Landeshaushalt geflossen und damit zweckentfremdet worden.