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GdP fordert die Anrechnung von Bereitschaftszeiten auch für Verwaltungsbeamte/-innen und Tarifbeschäftigte!

Hannover, 25.03.2011:.

Jede Erhöhung der Anrechnung der Bereitschaftszeiten während der Castor-Transporte muss für alle eingesetzten Kolleginnen und Kollegen gelten. Der Erlass vom 21.02.2011, der eine 50%ige Berücksichtigung der bislang noch nicht angerechneten Zeiten regelt, bezieht sich nur auf Polizei-vollzugsbeamte/-innen. Auch Verwaltung und Tarif müssen aber berücksichtigt werden.

Die GdP fühlt sich durch die Musterklagevereinbarung weiterhin an die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 25.01.2011 gebunden und geht davon aus, dass dies auch für das Innenministerium gilt. Darin ist vereinbart, dass das Ergebnis dieses OVG-Urteils auf alle betroffenen Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen übertragen wird, nicht nur auf den Polizeivollzug.

Mit Datum vom 21.02.2011 wurde festgelegt, dass nunmehr bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Hälfte der noch nicht berücksichtigten Bereitschaftsstunden angerechnet werden sollen. Das genügt schon nicht den Anforderungen der Musterklagevereinbarung, da das OVG entschieden hat, dass 100% berücksichtigt werden müssen! Insbesondere aber die Beschränkung auf den Polizeivollzug ist nicht akzeptabel. Auch die eingesetzten Verwaltungsbeamten/-innen müssen natürlich partizipieren. Darüber hinaus ist es für die GdP zwingend erforderlich, dass unabhängig von den Regelungen des Tarifvertrages auch die Tarifbeschäftigten für die besonderen Belastungen während dieser geschlossenen Einsätze gleich behandelt werden müssen.

Dietmar Schilff, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen, fordert eine Anerkennung der Leistung aller bei den Castor-Transporten eingesetzter Kolleginnen und Kollegen unabhängig von ihrem Status: „Gerade bei Großeinsätzen wie den Castor-Transporten zeigt sich ganz deutlich, dass polizeiliche Arbeit eine gemeinsame Aufgabe aller Polizeibeschäftigten ist. Eine Ungleichbehandlung bei der Anrechnung von Arbeitszeiten wird dem nicht gerecht und ist auch nicht gerecht.“

Die GdP hat das LPPBK bereits am 23.02.2011 angeschrieben und zur Korrektur des Erlasses vom 21.02.2011 aufgefordert.
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