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Neues Alterseinkünftegesetz

"Riester-Rente" schneidet am besten ab!

Hannover,.

Seit dem 01.01.2005 gelten für Alterseinkünfte neue gesetzliche Regelungen. Neben der Besteuerung von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen für Neuverträge ab Januar 2005, gibt es auch Verbesserungen für die Verbraucher!

Bei allen Rendite-Untersuchungen schneidet die „Riester-Rente“ am besten ab. Im Jahre 2005 fördert der Staat diese Form der Altersvorsorge mit einer Grundzulage von 76,00 Euro. Hinzu kommt pro Kind eine staatliche Zulage von 92,00 Euro.
Ergibt sich durch den Ansatz der Aufwendungen als Sonderausgaben eine höhere Steuerersparnis als die gewährten Zulagen, erfolgt eine zusätzliche Erstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Auch die Flexibilität und Handhabung dieser einzigartig geförderten Form der Altersvorsorge hat sich ab 2005 deutlich verbessert. Der Zulagenantrag braucht nur noch ein Mal im Leben ausgefüllt zu werden und bei Eintritt in den Ruhestand kann auf Wunsch 30% des angesparten Kapitals als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Durch die Einführung gleicher Tarife für Männer und Frauen (Unisex-Tarife) zum 1.1.2006 ist der Abschluss für Männer noch in 2005 günstiger als ab 2006. Das heißt, dass bei Abschlüssen ab dem 1.1.2006 Männer für das gleiche Geld weniger Leistungen bekommen. Für Männer ist daher der Abschluss der GdP-Rente noch in 2005 günstiger als in 2006!

Geplante Reformen des Versorgungssystems machen eine zusätzliche private Absicherung notwendiger denn je!

Am besten: Mit staatlicher Förderung!


Mit unserem Versicherungspartner, der Polizeiversicherungs AG in der SIGNAL IDUNA Gruppe, wurde die „GdP-Rente“ entwickelt, die gezielte Leistungserweiterungen exklusiv für GdP-Mitglieder vorsieht.

Wir empfehlen deshalb, eine individuelle Beratung anzufordern.
E-Mail-Adresse: heiner-wagner@t-online.de
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