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GdP-News vom 19.04.2013

Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfänger für 2013 in den Landtag eingebracht

GdP fordert: Auch 2014 muss sichergestellt werden!

Hannover.

Der Niedersächsische Landtag hat am 17.04.2013 den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2013 in erster Beratung behandelt und in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Eine Entscheidung soll noch vor dem Sommer erfolgen.

Die GdP Niedersachsen begrüßt die mit dem Gesetzentwurf dokumentierte Bereitschaft, das Tarifergebnis auf die Beamten/-innen und Versorgungsempfänger/-innen zu übertragen und fordert die Mitglieder des Landtages auf, mit ihrer Stimme auch die Umsetzung zu beschließen.
Mit einer Erhöhung von 2,65% rückwirkend zum 01. Januar 2013 würde Niedersachsen auch im bundesweiten Vergleich ein wichtiges Zeichen für seine aktiven und pensionierten Beamten/-innen setzen. Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP: „Mit einer Übertragung ohne Abstriche in Höhe und Zeitpunkt grenzt sich Niedersachsen positiv ab, indem hier auch bei kritischer Haushaltslage eine tatsächliche Wertschätzung der Beamten und ihrer Leistungen gelebt wird.“

Die GdP fordert auch für das Jahr 2014 eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung, das heißt die Erhöhung der Besoldungs- und der Versorgungsbezüge um weitere 2,95%. Dietmar Schilff: „Wir begrüßen die Übertragungsabsicht für das Jahr 2013, erwarten aber auch, dass dieser Weg konsequent fortgesetzt und auch der zweite Teil des Tarifergebnisses ohne Einschränkungen übertragen wird.“ Diese Entscheidung soll Gegenstand der Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 sein.

Nach der vorgesehenen Planung soll die Regelung für 2013 noch vor den Sommerferien umgesetzt sein. Vor diesem Hintergrund erfolgen auch keine Abschlagszahlungen.


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