Urteil zu Nahaufnahmen von Einsatzkräften
Demnach müssen Personen, die Nahaufnahmen von Polizisten im Einsatz machen, mit der Feststellung ihrer Personalien rechnen. Liegen aus Sicht der Polizeibeamten hinreichende Anhaltspunkte für die Gefahr vor, dass die Aufnahmen unter Verstoß gegen das Urhebergesetz verbreitet werden, dürfen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ergriffen werden.
Der Kläger hatte sich gegen eine Überprüfung seiner Identität durch die Polizei im Jahre 2011 in Göttingen gewandt. Am Rande einer Versammlung war er auf Beamte der Bereitschaftspolizei Hannover getroffen und hatte auf Anforderung seinen Personalausweis für einige Minuten ausgehändigt. Das OVG stellte dazu nunmehr fest, dass die streitige Identitätsfeststellung rechtmäßig war.
Der Kläger hatte sich gegen eine Überprüfung seiner Identität durch die Polizei im Jahre 2011 in Göttingen gewandt. Am Rande einer Versammlung war er auf Beamte der Bereitschaftspolizei Hannover getroffen und hatte auf Anforderung seinen Personalausweis für einige Minuten ausgehändigt. Das OVG stellte dazu nunmehr fest, dass die streitige Identitätsfeststellung rechtmäßig war.
- Veröffentlichung des OVG Lüneburg vom 19. Juni 2013 (Az.: 11 LA 1/13) >>>