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Prävention statt Verharmlosung des Cannabiskonsums

Hannover.

Am 22.08.2013 fand im Nds. Landtag eine Sitzung des Landtagsausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration mit Anhörung zum Thema "Prävention statt Verharmlosung des Canabiskonsums" statt. Die GdP wurde gebeten, ihre Auffassung zu diesem Punkt deutlich zu machen. Anbei ist die Stellungnahme der GdP Niedersachsen nachzulesen.


Stellungnahme der GdP Niedersachsen zum Tagesordnungspunkt 1. "Prävention statt Verharmlosung des Canabiskonsums"
 
Prävention statt Verharmlosung des Cannabiskonsums


Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) spricht sich gegen eine Legalisierung des Besitzes, des Anbaus und des Konsums von Cannabisprodukten aus.

Nach Ansicht der GdP geht mit einer teilweisen oder gänzlichen Freigabe von Cannabisprodukten eine Verharmlosung dieser Drogen einher, die nach unseren Erkenntnissen nicht wünschenswert ist.

Die Experten sind sich einig, dass Dauerkonsum von Cannabis zu ernsthaften körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen könne.

Marihuana und Haschisch haben heute nichts mehr mit der ehemaligen Ökodroge der sechziger und siebziger Jahre zu tun, die bereits zu gesundheitlichen Schäden führen konnten. Die modernen Cannabisprodukte werden mittlerweile mit High-Tech-Methoden angebaut. Das professionelle Vorgehen der Produzenten verändert die Eigenschaften der Pflanze und der THC-Gehalt in den Pflanzen ist demnach stetig gestiegen und damit auch die gesundheitlichen Gefahren. Dies gilt offenbar insbesondere für Cannabispflanzen aus sogenannten Indooranlagen.

Die Erkenntnisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die derzeitige Gesetzeslage und die eingeschlagenen Präventionskonzepte bei sogenannten weichen Drogen zumindest nicht zu einer Erhöhung der Konsumenten geführt hat und dem Drogenjahresbericht 2013 nach, im Bereich der Kinder und Jugendlichen, sogar zu einer Verringerung des Konsumverhaltens.

Es besteht die Befürchtung, dass eine auch nur teilweise Legalisierung, den Präventionserfolgen der vergangenen Jahre im Weg stehen würde. Wir sind der Auffassung, dass ein weiterer Ausbau von Präventionsangeboten, gepaart mit den Repressionen, wie sie heute im Gesetz verankert sind, zur weiteren Eindämmung des Drogenkonsums führen können.

Präventionsarbeit sowie strengere gesetzliche Normen für den Konsum und den Kauf, haben bereits beim Tabakkonsum, insbesondere bei jungen Menschen, zum Erfolg geführt, um den Konsum einzudämmen. Eine Aufweichung der Regeln insbesondere bei der Beschaffung von Cannabisprodukten würde einen völlig gegensätzlichen Weg beschreiben.

Die weit verbreitete Meinung, dass sich in der täglichen Arbeit für die Polizei etwas ändern würde, sofern man die Strafbarkeit im Bereich der Menge an Cannabis zum Eigenverbrauch erhöht, steht nicht zu erwarten. Die Polizei hat bei Erkenntnissen zu Cannabisbesitz, unabhängig in welcher Menge, immer ein Strafverfahren einzuleiten und damit auch alle erforderlichen Ermittlungsschritte zu vollziehen. Die Polizei ist nicht ermächtigt, bei Auffinden von geringen Mengen nach eigener Entscheidung ein Verfahren nicht einzuleiten.

Alle weitergehenden Entscheidungen obliegen der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Insofern kann auch keine Rede davon sein, dass bei einer höheren Eigenbedarfsmenge eine Entkriminalisierung stattfindet. Ein Verfahren von Seiten der Polizei muss in jedem Fall eingeleitet werden. Im Übrigen hat die Erfahrung der Kolleginnen und Kollegen der Polizei, die tagtäglich mit den Drogenphänomenen in Kontakt kommen, gezeigt, dass nicht selten das Auffinden von zunächst kleineren Mengen Btm-Mengen im weiteren Ermittlungsverlauf zu größeren Ermittlungserfolgen geführt haben.

Unserer Meinung nach kann das gemeinsame Ziel nur lauten, den Drogenkonsum zu verringern. Dabei setzen wir auf die zuvor beschriebenen Wege. Eine Legalisierung des Drogenkonsums verharmlost die Gefahren und dass die Freigabe von Drogen dann der Eindämmung des Konsums dienen soll, ist zu bezweifeln.


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