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Landtagsrede des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Landtagsfraktion Grant Hendrik Tonne bestätigt Auffassung der GdP zu A 11-Erlass

Hannover.

Am Mittwoch, 28.08.2013, fand in der Aktuellen Stunde des Landtagsplenums eine intensive Debatte zu dem von den Oppositionsparteien eingebrachten Tagesordnungspunkt "Kabinett Weil: Anspruch und Wirklichkeit", in der es auch um die Besetzung von politischen Ämtern ging, statt.

In der Debatte antwortete der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Grant Hendrik Tonne, für die SPD-Fraktion. In seinen Darstellungen benannte er etliche Baustellen, die die CDU/FDP aus seiner Sicht hinterlassen habe und nannte u.a. auch den A 11-Erlass.

Aus der Rede:

"Es ist schon bemerkenswert, dass Sie sich stetig bemühen, Personaldiskussionen gerade in den Bereichen aufzumachen, in denen Sie Ihre schlechte Regierungsarbeit besonders große Baustellen hinterlassen haben: -Die Polizeibeamtinnen und -beamten haben Sie durch ihre falschen Beschlüsse in der Struktur und in der Motivation getroffen. Der A 11er-Erlass war so falsch wie nur irgendetwas."

Die Auffassung des parlamentarischen Geschäftsführers ist richtig. Die betroffenen Polizeibeamten/-innen erwarten nunmehr ein eindeutiges Umsteuern, welches sich in den Ergebnissen der Landesarbeitsgruppe zum A 11-Erlass wiederfinden muss.

Ministerpräsident Stephan Weil hat am 16.11.2012 in seiner damaligen Funktion als SPD-Spitzenkandidat mit einem Schreiben an die GdP deutlich gemacht, dass unter seiner Führung der A 11-Erlass schnellstmöglich abgeschafft wird, um eine Beförderung aller Beamtinnen und Beamten grundsätzlich zu ermöglichen. Diese Aussage kann nach der Bewertung der GdP nur bedeuten, dass entgegen der immer wieder von den Forderern und Verfechtern des A 11-Begrenzungserlasses vorgetragenen Argumente, es so wenig wie möglich fest beschriebene Dienstposten A 11 geben darf.

Es zeigt sich jetzt eindeutig, dass die seit Jahren einzig von der GdP in der Öffentlichkeit präsentierten und in die Politik getragenen guten und konstruktiven Forderungen nach Verbesserung der Attraktivität in der Polizei richtig waren und umgesetzt werden müssen.

Um weitere notwendige Schritte einzuleiten, hat die GdP im Juni 2013 auf der Grundlage ihres bereits im September 2008 vorgestellten Attraktivitätsprogramms und unter Einbeziehung der Kreis- und Bezirksgruppen, ein Eckpunktepapier für die weitere berufliche Fortentwicklung im Bereich Vollzug verfasst. Die Grundlage des vorliegenden Konzeptes ist die Anpassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes an die Neuformulierung der §§ 18 und 25 des Bundesbesoldungsgesetzes. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung, die eine konkrete Ämterbewertung erforderte, lässt die neue Bundesbesoldung explizit die Bündelung von Dienstposten zu. Diese Bündelung von Dienstposten erlaubt u. a. die von der GdP geforderte durchgängige Bewertung von A9 - A11. Wir berichteten in der August-Ausgabe GdP-Zeitung. Das Eckpunktepapier wurde den Regierungsfraktionen, dem Innenminister sowie dem LPP übersandt.

Präsent, wo´s brennt - Gewerkschaft der Polizei

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