GdP-News vom 20.09.2013
Erlass zu Vergleich der Bereitschaftsdienstzeiten herausgegeben
- Für die beteiligten niedersächsischen Beschäftigten (Tarif- und Beamtenbereich) der Castor-Einsätze 2005-2011 werden alle geleisteten Bereitschaftsdienststunden im Verhältnis 1:1 in Freizeit ausgeglichen, soweit ein Ausgleich noch nicht erfolgt ist. Eine finanzielle Abgeltung anstelle des Freizeitausgleichs ist nicht möglich.
- Der Rechtsstreit in der Hauptsache einschließlich der eingelegten Rechtsmittel ist für erledigt erklärt.
- Die Anordnung von Bereitschaftsdienst ist auch in Zukunft möglich. Die entsprechende Regelung der Arbeitszeitregelung für den Polizeivollzugsdienst ist jedoch nicht restriktiv anzuwenden. Im geschlossenen Einsatz liegt im Regelfall kein Bereitschaftsdienst, sondern Volldienst vor.
Ein schöner Erfolg für alle Kolleginnen und Kollegen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Präsent, wo´s brennt - Gewerkschaft der Polizei