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GdP-News vom 20.09.2013

Erlass zu Vergleich der Bereitschaftsdienstzeiten herausgegeben

Hannover.

Am 18.09.2013 hat das Innenministerium den erklärenden Erlass an die Polizeibehörden und die PA versandt. In dem Erlass wird noch einmal der Inhalt des Vergleiches dargestellt:

  • Für die beteiligten niedersächsischen Beschäftigten (Tarif- und Beamtenbereich) der Castor-Einsätze 2005-2011 werden alle geleisteten Bereitschaftsdienststunden im Verhältnis 1:1 in Freizeit ausgeglichen, soweit ein Ausgleich noch nicht erfolgt ist. Eine finanzielle Abgeltung anstelle des Freizeitausgleichs ist nicht möglich.
  • Der Rechtsstreit in der Hauptsache einschließlich der eingelegten Rechtsmittel ist für erledigt erklärt.
  • Die Anordnung von Bereitschaftsdienst ist auch in Zukunft möglich. Die entsprechende Regelung der Arbeitszeitregelung für den Polizeivollzugsdienst ist jedoch nicht restriktiv anzuwenden. Im geschlossenen Einsatz liegt im Regelfall kein Bereitschaftsdienst, sondern Volldienst vor.

Ein schöner Erfolg für alle Kolleginnen und Kollegen der Polizei des Landes Niedersachsen.


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