GdP-News vom 23.10.2013
Haushaltsberatungen 2014 – GdP im Gespräch mit Regierungsfraktionen
Freie Heilfürsorge - DUZ - Stellen nach A 10 - Vorsorgekuren - Liegenschaften
Es kann weder im Interesse der Abgeordneten noch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen sein, dass die Zahlen im Bereich der Inneren Sicherheit zwar aufgrund der Arbeit der Polizeibeschäftigten überwiegend positiv sind, sie aber im Vergleich der Besoldungsgruppen untereinander gegenüber Polizeibeamten/-innen anderer Bundesländern zirka 400 Euro pro Monat weniger erhalten.
Ein wesentlicher negativer Bestandteil ist dabei die Krankenversicherung. Mit Abschaffung der Freien Heilfürsorge für Polizeikommissaranwärter/-innen und der Einführung sowie Erhöhung der Eigenbeteiligung, musste ein erheblicher Aderlass hingenommen werden. Die GdP hat sich seit Jahren mit diesem Thema auseinandergesetzt und im Rahmen ihres Attraktivitätsprogramms die Rückkehr zur Freien Heilfürsorge gefordert. Nach eigenen Berechnungen ist dies nahezu selbstfinanzierend und belastet damit den Landeshaushalt, wenn überhaupt, nur geringfügig. Dies würde aber dazu führen, dass der Einzelne/die Einzelne wieder mehr Geld zur Verfügung hätte. Auch ein Blick in andere Bundesländer, in denen es die Freie Heilfürsorge noch gibt, bzw. wieder eingeführt wird oder eingeführt werden soll, hilft dabei.
Dietmar Schilff, Landesvorsitzender: „Ich habe am 22. Oktober 2013 nach mehreren bereits geführten Gesprächen die Innenpolitiker der Regierungsfraktionen der SPD und der Grünen erneut über unsere Forderungen in Kenntnis gesetzt. Die GdP erwartet in Bezug auf die Freie Heilfürsorge eine aussagefähige Berechnungsgrundlage von Seiten der Politik und schon mit Blick auf den Haushalt 2014 eine ergebnisoffene Diskussion.“
Darüber hinaus muss die Höhe der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) angegangen werden, ein mittelfristiges Liegenschaftsinstandhaltungs- und modernisierungskonzept erstellt und dafür auch Haushaltsmittel vorgesehen werden.
Eine weitere Forderung ist, dass zukünftig niemand mehr mit A9 in Ruhestand gehen darf und hier insofern zusätzliche Stellen nach A10 zur Verfügung gestellt werden müssen.
Aufgrund der erhöhten körperlichen und psychischen Belastungen in den Basisdiensten bedarf es zudem zusätzlicher Mittel für ein Konzept von Vorsorgekuren im Rahmen des Gesundheitsmanagements.
Präsent, wo´s brennt – Gewerkschaft der Polizei