Zum Inhalt wechseln

GdP-News vom 06.03.2014

BVerwG: Besoldungsgesetzgeber muss Tariferhöhungen auf die Beamten/-innen übertragen!

Hannover:.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner Entscheidung zum Streikverbot für Beamtinnen und Beamte festgestellt, dass die Tarifabschlüsse auf die Besoldung im Bund und in den Ländern übertragen werden müssen. Danach könnte der zeitliche Verzug der Übertragung 2014 auf den Beamtenbereich erst zum 01.06. verfassungswidrig sein.

Das BVerwG hat in seiner Entscheidung zum Streikrecht vom 27.02.2014 darauf hingewiesen, dass zur Kompensation der Einschränkungen des Koalitionsrechts der Beamten/-innen den Tarifabschlüssen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes aufgrund des Alimentationsgrundsatzes gemäß Art. 33 Abs. 5 GG maßgebende Bedeutung für die Besoldung zukommt. In der Presseerklärung des BVerwG ist ausgeführt, dass die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern verfassungsrechtlich gehindert sind, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt, abzukoppeln.

Das würde bedeuten, dass der zeitliche Verzug in der Übertragung des Tarifergebnisses 2013 auf die Beamten/-innen verfassungswidrig wäre, da die tarifvertraglich vereinbarte prozentuale Erhöhung von 2,95% ab dem 01.01.2014 erst zum 01.06.2014 auf die niedersächsischen Beamten/-innen übertragen wird.

Nach Vorliegen des Urteils wird die GdP Musterschreiben zur Geltendmachung der Übertragung rückwirkend ab dem 01.01.2014 zur Verfügung stellen. Abgesehen von der Verpflichtung der haushaltsnahen Geltendmachung gibt es vor Ablauf des Jahres keine anderweitigen Fristen zu beachten. Insofern bitten wir, erst das Vorliegen der Urteilsgründe abzuwarten, um eine rechtssichere Vorgehensweise zu gewährleisten.

„Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht einen Meilenstein für die Rechte der Beamten/-innen gesetzt“, kommentiert der stellvertretende Landesvorsitzende Jörg Mildahn und ergänzt, dass „eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers zur Übertragung der Tarifabschlüsse würde endlich verhindert, dass die Beamten/-innen von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Das bedeutet auch, dass die Besoldungsempfänger mit ihrer gesetzlich zulässigen Beteiligung an Arbeitskampfmaßnahmen der Tarifbeschäftigten auch unmittelbar auf ihre eigene finanzielle Situation Einfluss nehmen können.“


Hintergrundinformationen:
  • GdP-Info vom 30.05.2014 >>>
  • GdP-Info vom 14.05.2014 >>>
  • GdP-Info 5/2014 vom 06.03.2014 >>>
  • Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Streikverbot (2 C 1.13) vom 27.02.2014 >>>


This link is for the Robots and should not be seen.