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GdP-News vom 14.05.2014

Derzeit kein Handlungsbedarf durch BVerwG-Entscheidung
GdP klärt Musterverfahren mit Finanzministerium

Hannover:.

Entgegen seiner eigenen Presseerklärung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner Entscheidung zum Streikverbot (2 C 1.13) lediglich festgestellt, dass die Besoldung nicht abgekoppelt werden darf. Davon dürfte durch die verzögerte Übertragung in Niedersachsen nicht ausgegangen werden. Die GdP hat dennoch Verhandlungen des DGB mit dem Finanzministerium initiiert, um die Frage in einem Musterprozess abschließend klären zu lassen. Die Beamtinnen und Beamten müssen derzeit keine Geltendmachung schreiben.

In der GdP-Info 5/2014 haben wir über die Entscheidung des BVerwG zum Streikrecht vom 27.02.2014 berichtet. Die Presseerklärung beinhaltete die Darstellung, dass zur Kompensation der Einschränkungen des Koalitionsrechts der Beamten/-innen den Tarifabschlüssen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes aufgrund des Alimentationsgrundsatzes gemäß Art. 33 Abs. 5 GG maßgebende Bedeutung für die Besoldung zukommt und die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern verfassungsrechtlich gehindert sind, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt, abzukoppeln.

Die mittlerweile vorliegenden schriftlichen Urteilsgründe sind jedoch weniger absolut. Hier wird lediglich festgestellt, dass die Besoldung in einem engen Zusammenhang zu der Entwicklung der Gehälter der Tarifbeschäftigten steht. Eine Amtsangemessenheit der Alimentation bemisst sich aber vor allem aufgrund eines Vergleichs mit den Nettoeinkommen der Tarifbeschäftigten.

In dem zeitlichen Verzug in der Übertragung des Tarifergebnisses 2013 für 2014 auf die Beamten/-innen um 5 Monate dürfte keine verfassungswidrige Abkoppelung zu sehen sein, da ein Vergleich der Nettoeinkommen nicht zum Nachteil der Beamten ausfällt.

Die GdP hat über den DGB dennoch Verhandlungen mit dem Finanzministerium initiiert, um mit einem Musterverfahren diese Frage abschließend zu klären. Für die Beamtinnen und Beamten gibt es derzeit keinen Handlungsbedarf.


Hintergrundinformationen:
  • GdP-Info vom 30.05.2014 >>>
  • GdP-Info vom 14.05.2014 >>>
  • GdP-Info 5/2014 vom 06.03.2014 >>>
  • Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Streikverbot (2 C 1.13) vom 27.02.2014 >>>


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