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GdP-News vom 30.05.2014

Verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses rechtswidrig? - DGB verhandelt über Musterklagevereinbarung

Hannover.

Die GdP hat über den DGB initiiert, dass Verhandlungen mit dem Finanzministerium zur Durchführung von Musterklagen aufgenommen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht alle Beamtinnen und Beamten klagen müssen und gleichzeitig Rechtssicherheit hergestellt wird.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Streikrecht vom 27.02.2014, indem auch Ausführungen zur Besoldung und deren Abhängigkeit von den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst gemacht wurden. Hier deutet das BVerwG an, dass die Alimentation nur dann amtsangemessen ist, wenn es im Nettovergleich der Tarifentgelte zur Besoldung nicht zu erheblichen Abweichungen kommt.

In Niedersachsen ist mit der Verzögerung um fünf Monate bei der Übertragung des Tarifergebnisses für 2014 in ansonsten gleicher Höhe wohl nicht von einer verfassungsrechtlich bedenklichen Abkoppelung auszugehen. Um Rechtssicherheit herzustellen, sollten dennoch Musterklagen geführt werden.

Die GdP hat unmittelbar nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe den DGB aufgefordert, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. In seinem Schreiben an den Finanzminister vom 13.05.2014 hat der DGB darauf hingewiesen, dass das BVerwG deutlich formuliert hat, dass der Besoldungsgesetzgeber in Bund und Ländern Beamtinnen und Beamten nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppeln darf und deshalb eine rechtliche Überprüfung auch in Niedersachsen notwendig ist.

Nach wie vor besteht derzeit für die Beamtinnen und Beamten noch kein Handlungsbedarf. Über den Verfahrensstand wird fortlaufend informiert.


Hintergrundinformationen:
  • GdP-Info vom 30.05.2014 >>>
  • GdP-Info vom 14.05.2014 >>>
  • GdP-Info 5/2014 vom 06.03.2014 >>>
  • Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Streikverbot (2 C 1.13) vom 27.02.2014 >>>


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