GdP-News vom 30.05.2014
Verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses rechtswidrig? - DGB verhandelt über Musterklagevereinbarung
In Niedersachsen ist mit der Verzögerung um fünf Monate bei der Übertragung des Tarifergebnisses für 2014 in ansonsten gleicher Höhe wohl nicht von einer verfassungsrechtlich bedenklichen Abkoppelung auszugehen. Um Rechtssicherheit herzustellen, sollten dennoch Musterklagen geführt werden.
Die GdP hat unmittelbar nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe den DGB aufgefordert, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. In seinem Schreiben an den Finanzminister vom 13.05.2014 hat der DGB darauf hingewiesen, dass das BVerwG deutlich formuliert hat, dass der Besoldungsgesetzgeber in Bund und Ländern Beamtinnen und Beamten nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppeln darf und deshalb eine rechtliche Überprüfung auch in Niedersachsen notwendig ist.
Nach wie vor besteht derzeit für die Beamtinnen und Beamten noch kein Handlungsbedarf. Über den Verfahrensstand wird fortlaufend informiert.
Hintergrundinformationen:
- GdP-Info vom 30.05.2014 >>>
- GdP-Info vom 14.05.2014 >>>
- GdP-Info 5/2014 vom 06.03.2014 >>>
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Streikverbot (2 C 1.13) vom 27.02.2014 >>>