GdP-News vom 27.04.2015
Einkommensentwicklung im Beamtenbereich – Niedersachsen hat Nachholbedarf
Hinzu kommen noch die Verschlechterungen aufgrund des Wegfalls der freien Heilfürsorge in Niedersachsen. Insofern war und ist unsere anhaltende Kritik mehr als berechtigt, was die Vorfestlegung durch das im Dezember 2014 beschlossene Haushaltsbegleitgesetz betrifft.
Jahrzehntelang konnten sich die Beamtinnen und Beamten –gerade auch aufgrund der geführten Gespräche zwischen dem DGB gemeinsam mit den Einzelgewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den jeweiligen Regierungen- darauf verlassen, dass die vereinbarten Tarifanpassungen zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten/-innen übertragen werden. Die Dienstherren waren sich in der Regel ihrer besonderen Verantwortung für die eigenen Beschäftigten bewusst und kamen damit grundsätzlich unserer Forderung nach 1:1 - Umsetzung nach. Das hat sich seit der Föderalisierung des Dienst- und Besoldungsrechts grundlegend geändert. Der Beamtenbereich wird gnadenlos abgehängt. Hinzu kommt, dass der Tarif- gegen den Beamtenbereich ausgespielt wird.
Zu begrüßen ist, dass die Landesregierung aufgrund der Entgelt-/ und Besoldungserhöhungen doch keine Personaleinsparungen vornimmt. Unsere massive Kritik hat offensichtlich auch dazu geführt, dass die Landesregierung nun doch bereit ist, über die Besoldungsanhebung für 2016 mit den Gewerkschaften zu reden. Wortwörtlich verkündete Finanzminister Schneider: „Wir befinden uns derzeit im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2016, werden hierbei die vorgesehene Überprüfung vornehmen und mit den Gewerkschaften besprechen“.
Eine Anpassung ist auch erforderlich, wenn man als Arbeitgeber Land Niedersachsen zukünftig konkurrenzfähig sein will. Die GdP weist in diesem Zusammenhang auf den besonders belastenden Dienst bei der Polizei hin.