Zum Inhalt wechseln

GdP-News vom 27.04.2015

Einkommensentwicklung im Beamtenbereich – Niedersachsen hat Nachholbedarf

Hannover.

Der öffentliche Dienst insgesamt hinkt hinter der Einkommensentwicklung in anderen Bereichen massiv hinterher und bei den Beamten/-innen wird dies noch einmal negativ getoppt. Der aktuelle Besoldungsreport 2015 des DGB-Bundesvorstandes (Stand März 2015) beschäftigt sich mit der Entwicklung der Einkommen der Beamtinnen und Beamten von Bund, Ländern und Kommunen. Aufgrund des am 28. März 2015 in der vierten Verhandlungsrunde erzielten Ergebnisses bei der Tarifrunde 2015/2016 für die Tarifbeschäftigten der Länder sowie der Diskussion um die Übertragung auf den Beamtenbereich, ist es interessant, welche finanziellen Auswirkungen dies auf die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen hat und wie die Unterschiede im Vergleich mit den anderen Ländern sind.

Nimmt man als Anhaltspunkt z.B. die Besoldungsgruppe A 9 (Summe aus jährlichem Grundgehalt der Endstufe, Stellenzulage und Sonderzahlungen), so steht Niedersachsen nach der beschlossenen Besoldungserhöhung zum 01.06.2015 im Vergleich der 16 Bundesländer lediglich an 10. Stelle. Nimmt man die Besoldung des Bundes mit hinzu, dann steht Niedersachsen sogar nur an 11. Stelle. Diese Position kann sich noch verschlechtern, da vier Länder, die derzeit noch hinter Niedersachsen rangieren, bisher keine Aussage zu einer Besoldungsübertragung abgegeben haben.

Hinzu kommen noch die Verschlechterungen aufgrund des Wegfalls der freien Heilfürsorge in Niedersachsen. Insofern war und ist unsere anhaltende Kritik mehr als berechtigt, was die Vorfestlegung durch das im Dezember 2014 beschlossene Haushaltsbegleitgesetz betrifft.

Jahrzehntelang konnten sich die Beamtinnen und Beamten –gerade auch aufgrund der geführten Gespräche zwischen dem DGB gemeinsam mit den Einzelgewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den jeweiligen Regierungen- darauf verlassen, dass die vereinbarten Tarifanpassungen zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten/-innen übertragen werden. Die Dienstherren waren sich in der Regel ihrer besonderen Verantwortung für die eigenen Beschäftigten bewusst und kamen damit grundsätzlich unserer Forderung nach 1:1 - Umsetzung nach. Das hat sich seit der Föderalisierung des Dienst- und Besoldungsrechts grundlegend geändert. Der Beamtenbereich wird gnadenlos abgehängt. Hinzu kommt, dass der Tarif- gegen den Beamtenbereich ausgespielt wird.

Zu begrüßen ist, dass die Landesregierung aufgrund der Entgelt-/ und Besoldungserhöhungen doch keine Personaleinsparungen vornimmt. Unsere massive Kritik hat offensichtlich auch dazu geführt, dass die Landesregierung nun doch bereit ist, über die Besoldungsanhebung für 2016 mit den Gewerkschaften zu reden. Wortwörtlich verkündete Finanzminister Schneider: „Wir befinden uns derzeit im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2016, werden hierbei die vorgesehene Überprüfung vornehmen und mit den Gewerkschaften besprechen“.

Eine Anpassung ist auch erforderlich, wenn man als Arbeitgeber Land Niedersachsen zukünftig konkurrenzfähig sein will. Die GdP weist in diesem Zusammenhang auf den besonders belastenden Dienst bei der Polizei hin.

This link is for the Robots and should not be seen.