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GdP-News vom 29.02.2016

Tarifrunde 2015 – Erhöhung der Entgelte ab März 2016 Erhöhung der Beamtenbesoldung ab Juni 2016

2. Stufe der durch die Gewerkschaften erkämpften Entgelt- und Besoldungserhöhung

Hannover.

Im Ergebnis der Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2015 tritt für die Tarifbeschäftigten ab dem 01. März 2016 die zweite Stufe der Tarifeinigung in Kraft. Für die Beamtinnen und Beamten erfolgt eine Erhöhung der Besoldung zum 01. Juni 2016.

1. Für die Tarifbeschäftigten der Länder gilt ab 01. März 2016 die zweite Stufe der Tarifeinigung 2015. Damit werden die Gehälter ab diesem Zeitpunkt um 2,3 % aber mindestens 75,-- € erhöht. Zum 01.03.2015 stiegen die Tarifgehälter um 2,1 %.
Für alle Beschäftigten gilt der als soziale Komponente ausgehandelte Mindestbetrag von 75,-- €. Dieser wirkt sich bis in die Eingangsstufe der Entgeltgruppe 12 immer noch aus, so dass er den prozentualen Zuwachs von 2,3 % noch leicht übertrifft. Somit erhöhen sich die Entgelte beispielhaft für Beschäftigte in den Entgeltgruppen

4 Stufe 1 - fast 3,8 %

5 Stufe 3 - rund 3,1 %

6 Stufe 3 - rund 3,0 %

8 Stufe 3 - fast 2,8 %

Ein Ergebnis, dass sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Erhalt der Zusatzversorgung (VBL) sehen lassen kann.

Die Ausbildungsvergütungen steigen im gleichen Zeitraum, wie bereits im Jahr 2015, um monatlich 30,-- €.

Weiterhin werden die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen um 2,3 % angehoben und steigen in den Entgeltgruppen 1 – 8 auf 30,67 €, in den Entgeltgruppen 9 – 15 auf 63,31 €.

Ebenfalls werden die Besitzstandszulagen nach dem Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) für Beschäftigte, die nach BAT-Regelung eine Vergütungsgruppenzulage bzw. kinderbezogene Entgeltbestandteile erhalten, um 2,3 % erhöht.

2. Für die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen wird die Besoldung in der 2. Stufe zum 01.06.2016 um 2,0 % erhöht. Zum 01.06.2015 erhöhte sich die Besoldung um 2,5 %.

Die zeitliche und prozentuale Abkopplung ergibt sich aus dem beschlossenen Haushaltbegleitgesetz des Niedersächsischen Landtages. Auch wenn sich keine große Differenz in den Gehaltserhöhungen zu den Tariferhöhungen ergibt, ist diese Festlegung für den Beamtenbereich vor dem Abschluss der Tarifverhandlungen eine Abkehr vom Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ und kritikwürdig.

Die Gewerkschaft der Polizei rügte diese Verfahrensweise mehrfach ausdrücklich und hat in Gesprächen mit der Politik gefordert, dieses ungerechtfertigte Vorgehen zukünftig nicht mehr durchzuführen. Die GdP steht für Partizipation aller Bereiche an den Tarifverhandlungsergebnissen.

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